Als eine wilde Ehe ohne Trauschein kann man die Mitarbeiterräte beschreiben, die die Arbeitswissenschaftlerin Ursula Vranken in Unternehmen wie Pixum bereits eingeführt hat. Vranken führt das Beratungsunternehmen IPA, das es sich zum Auftrag gemacht hat, alternative Formen der Mitbestimmung in Unternehmen zu bringen. Eine gute Beziehung, erklärt Vranken, könne man auch ohne Trauschein und Ehevertrag haben.
Warum sollten Mitarbeitende das mitmachen?
Die Frage, die sich dabei vielen zuerst stellt: Warum sollten Mitarbeitende das mitmachen? Denn ohne Betriebsrat fallen auch formale Rechte zur Mitbestimmung weg. Aus Vrankens Sicht ist das aber die falsche Frage: „Nur sieben Prozent der Unternehmen in Deutschland haben überhaupt einen Betriebsrat. Auch in den 93 Prozent der Unternehmen braucht es ernst gemeinte Beteiligung“, erklärt sie. Diese Unternehmen würden durch die Einführung von Mitarbeiterräten eher an Partizipation gewinnen und sie nicht verlieren.
Vranken sagt, dass es sogar Fälle gibt, in denen Betriebsrat und informeller Mitarbeiterrat parallel existieren. „Die Welt ist groß genug für beide Systeme“, sagt sie. In dem konkreten Beispiel, das Vranken im Kopf hat, sei der Betriebsrat sogar froh um den zusätzlichen Kulturrat im Unternehmen gewesen. Der Betriebsrat mit seinen begrenzten Ressourcen hätte dort gar nicht genug Zeit gehabt, um alle Themen anzugehen.
„Ein Betriebsrat wirkt oft abschreckend“
Wer aber beschäftigt sich aktiv damit, Mitarbeiterräte einzuführen? „Wir werden vor allem von einer jungen Führungsgeneration angesprochen, für die Mitarbeiterbeteiligung selbstverständlich ist. Sie wollen das Ohr an ihren Mitarbeitenden haben und sind daran interessiert, neue Wege der Beteiligung zu gehen“, sagt Vranken. Gleichzeitig sind sie nicht begeistert von dem, was ein Betriebsrat mit sich bringt: „Ein Betriebsrat und die damit verbundene Bürokratie, Kosten und die vielen Regeln des BetrVG wirken oft abschreckend.“
Das Betriebsverfassungsgesetz ist von 1972 – schon alleine das zeigt, dass die Regelungen des Gesetzes im Kern wenig mit der modernen Arbeitsrealität zu tun haben. Vranken betont, dass es sogar eine noch längere Geschichte gibt: „Wir sehen viele Menschen, die mitmachen und mitgestalten wollen, denen ein Betriebsrat oft zu formalistisch und altmodisch ist. Immerhin ist das Betriebsverfassungsgesetz mit seiner mehr als 100-jährigen Geschichte ja auch nicht gerade für eine digitale Arbeitswelt geschrieben worden.“
Sie sagt aber auch, dass ihr immer wieder Beschäftigte spiegeln, dass ein Betriebsrat sich zu sehr nach Konfrontation anfühlt. Für diese Menschen bietet ein Mitarbeiterrat die Möglichkeit, sich konzeptionell einzubringen und die Unternehmenskultur mitzugestalten.
Mitarbeiterräte: Ohne Regeln geht es nicht
Auch wenn es bei Mitarbeiterräten darum geht, sich vom eher starren Konzept Betriebsrat loszusagen – ganz ohne Regeln geht das nicht. Das Konzept, wie der spezifische Rat für ein Unternehmen aussieht, wird meist von einem repräsentativen Mitarbeiterkreis erarbeitet. Denn: Jedes Unternehmen hat spezifische Bedürfnisse und es macht Sinn den Mitarbeiterrat danach auszurichten. Sowohl in der Größe als auch in den konkreten Aufgaben. Wichtig sei, Ziele zu definieren, sagt Ursula Vranken. Zum Beispiel die Optimierung der Führungskultur oder die Verbesserung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie: „Das können aber auch operative Themen wie der Bedarf an Fahrradständern sein. Die Auswahl der Themen liegt allein in Mitarbeiterhand.“
Häufig werden die Räte von den Mitarbeitenden gewählt und treffen sich regelmäßig mit der Unternehmensführung. So groß ist der Unterschied zu Betriebsräten also nicht. „Und es werden auch Rechte vereinbart – häufig gibt es auch Kündigungsschutz.“
Im Ernstfall – und das dürfte entscheidend sein – ist es aber natürlich weiter möglich, einen Betriebsrat einzurichten.
Für Unternehmen ohne Betriebsrat sind Mitarbeiterräte also in jedem Fall eine Verbesserung, erst recht, wenn alles vertraglich festgeschrieben wird. Dort, wo es funktionierende Betriebsratsprozesse gibt, dürfte es die Notwendigkeit eher nicht geben. Wer einen Mitarbeiterrat einrichtet, sollte aber unbedingt darauf achten, Rechte auch formal zu verankern. Denn sonst ist es keine moderne Form von Mitbestimmung – sondern eher ein Feigenblatt, um formalen Mitbestimmungsrechten vorzubeugen.
Auf eine partizipative Woche!

