Immer wieder werben vor allem Handwerker und andere Kleinunternehmer mit reichlich nackter Haut und überschreiten dabei nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks.
Drei von ihnen hat der Deutsche Werberat nun öffentlich gerügt: Auf dem Fahrzeug eines Auto- und Reifenservices aus Sachsen-Anhalt ist eine nur mit String-Tanga bekleidete Frau von hinten zu sehen, daneben der Slogan „Wenn dein Gummi runter ist“. Auf ihre sexuellen Reize reduziert, wird auch eine leicht bekleidete und sich räkelnde Frau auf dem Anhänger eines Thüringer Transportunternehmens. Im Social-Media-Reel eines Bau- und Elektrotechnik-Unternehmens aus Schleswig-Holstein wird ein Reinigungsfahrzeug, das Abwasser aufnimmt, über seine „Saugleistung“ mit einer Frau (wörtlich „Freundin“) verglichen.
Zusammen mit seiner Jahresbilanz für 2025 hat der Deutsche Werberat am Donnerstag die Information über die drei erteilten Rügen veröffentlicht. Die Verstöße gegen den Werberatskodex sind die besten (schlechtesten) Beispiele für Fälle, mit denen es das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft am häufigsten zu tun hat: Knapp jeder zweite Werberatsfall (49 Prozent) bezieht sich auf geschlechterdiskriminierende und sexistische Werbung wie diese. Dahinter folgen Beschwerden wegen Verstößen gegen Ethik und Moral, Alkoholwerbung, Diskriminierung von Personengruppen und Gewaltverherrlichung.
Zahl der Werberatsfälle steigt um 28 Prozent an
Insgesamt 1948 Einzelbeschwerden sind im vergangenen Jahr beim Deutschen Werberat eingegangen. Daraus ergaben sich 1289 Werbemaßnahmen, mit denen sich das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft befasste (Vorjahr: 813). Im Zuständigkeitsbereich der Selbstregulierung der Werbewirtschaft lagen schließlich 451 Werberatsfälle, eine Zunahme von 28 Prozent gegenüber 2024 (351 Fälle).

Sieben öffentliche Rügen, drei mehr als im Vorjahr
Von den 451 Werbemaßnahmen, die in die Zuständigkeit des Werberats fielen, wurden 348 nach der Prüfung nicht beanstandet. In 103 Fällen wandte sich der Werberat an die werbenden Unternehmen. Infolge dieser Interventionen wurden 96 Werbemaßnahmen gestoppt oder geändert. In den übrigen sieben Fällen sprach der Deutsche Werberat öffentliche Rügen aus (Vorjahr: vier). Betroffen waren fünf Unternehmen, die insgesamt sieben Werbemaßnahmen geschaltet hatten.
Als einen Grund für den deutlichen Anstieg der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr vermuten die Werberats-Verantwortlichen die Einstellung des Meldeportals „Werbemelder*in“ im Januar 2025. Über das Portal der Kampagnen-Organisation Pinkstinks konnten seit 2017 Werbemotive gemeldet werden, die als sexistisch empfunden wurden. Seit ihrer Einstellung verweist die Webseite auf das Beschwerdeformular des Deutschen Werberats.






