Warum digitale Inklusion kein Add-on ist  

Was bislang als „Nice-to-have“ galt, wird zur gesetzlichen Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endet in wenigen Wochen die Schonfrist für digitale Angebote. Sind Sie vorbereitet? 
Karsten Zunke hat die Marketing-Tech-Welt genau im Blick, vom MarTech-Maschinenraum bis zu kreativ umgesetzten Kampagnen.
Karsten Zunke hat die Marketing-Tech-Welt genau im Blick, vom MarTech-Maschinenraum bis zu kreativ umgesetzten Kampagnen. (© privat; Montage: Katharina Höhner)

„Wir benötigen dringend eine neue Website – der alte Auftritt ist nicht mehr zeitgemäß.“ Mit diesem Satz beginnt ein typisches Digitalprojekt. In den darauffolgenden Wochen und Monaten wird geplant, gescribbelt, designt, entwickelt. Am Launch-Tag ist die Freude groß. Normalerweise. Doch in den kommenden Wochen könnte das böse Erwachen folgen: Die Seite ist nicht barrierefrei – und damit bald rechtswidrig, denn in Kürze greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es gilt für alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind. 

Wer seine B2C-Webseite oder App noch vor dem 28. Juni 2025 online stellt, kann sich bis 2030 Zeit lassen, um sie barrierefrei umzurüsten. Alles, was nach dem 28. Juni veröffentlicht wird, muss sofort barrierefrei sein. Wer also heute ein Digitalprojekt initiiert, steht bereits in der Verantwortung. 

Überschaubarer Aufwand, große Wirkung 

Die Anforderungen des BFSG sind klar: Kompatibilität mit Hilfstechnologien, verständliche Inhalte, Untertitel für Videos, eine klare Navigation und die Möglichkeit, Feedback zu geben. Es klingt zunächst nach Aufwand, aber mal ehrlich: Das alles ist kein Hexenwerk, sondern längst Stand der Technik. Außerdem geht es dabei um mehr als nur um Kontraste und Schriftgrößen – es geht um Teilhabe: Wer seine digitalen Angebote barrierefrei gestaltet, gewinnt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch neue Kundengruppen und ein modernes Image. Wer hingegen heute noch Webseiten baut, die von Screenreadern nicht gelesen werden können, oder Online-Shops, die sich nur mit der Maus bedienen lassen, schließt Millionen Menschen und somit potenzielle Kundschaft aus.  

Zwar sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro von der Regelung ausgenommen – doch wer digital wachsen will, kommt an barrierefreier Gestaltung nicht vorbei. Schon aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich der Perspektivwechsel: Mehr als 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Einschränkung – ein riesiges, oft unterschätztes Marktpotenzial.  

Doch die Uhr tickt. Es sind nur noch wenige Wochen bis zum 28.Juni. Digital-Entscheider haben jetzt die Wahl: Entweder finalisieren sie ihr Digitalprojekt vorher und sichern sich fünf lange Jahre Zeit für barrierefreie Anpassungen oder sie setzen das Projekt direkt barrierefrei um. Dabei sollte man bedenken: Die Fristen sind ein Angebot, sich in Ruhe vorzubereiten – nicht, um das Thema auf die lange Bank zu schieben. Aus meiner Sicht ist digitale Barrierefreiheit ohnehin kein Compliance-Thema. Es ist eine Frage des Respekts! 

Schon gehört? 

Mobiles Bezahlen liegt im Trend. Laut einer aktuellen EHI-Studie erfolgen 5,7 Prozent aller Bezahlvorgänge im stationären Einzelhandel mittlerweile mobil, beispielweise mit Apple Pay oder Google Pay. Obwohl die Zahl klein erscheint, ist es eine signifikante Steigerung, denn es macht bereits 12,9 Prozent aller unbaren Bezahlvorgänge aus. Im Vorjahr waren es noch 7,5 Prozent.  

Für Künstliche Intelligenz ist das Smartphone ebenfalls immer öfter erste Wahl: So hat auch der Facebook-Konzern Meta jetzt eine eigenständige KI-App veröffentlicht, die unter anderem akustisch mit den Nutzenden kommunizieren kann. Anstatt schriftliche Antworten vorzulesen, generiert die KI die Stimme direkt. Diese Sprachfunktion ist allerdings zunächst nur in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland verfügbar.  

Ebenfalls sehr beliebt auf Smartphone & Co. sind Podcasts. Laut der jährlich durchgeführte Podcast-Umfrage von Podstars by OMR und Appinio hören 67 Prozent der deutschen Bevölkerung mindestens einmal im Monat Podcast. Aus Markensicht besonders bemerkenswert: 28 Prozent der Befragten geben an, bereits Branded Podcasts zu hören – also Formate, die von Marken oder Unternehmen produziert oder beauftragt werden.  

Übrigens: Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Hautpflege und der Survival-Shooter Fortnite zusammenpassen? Nein? Die Gaming-Agentur Build a Rocket hat es getan. Herausgekommen ist ein gebrandetes virtuelles Erlebnis von L’Oréal Men Expert innerhalb des Gameplay von Fortnite. Über einen speziellen Verteidigungs-Modus können die Gamer auf ein Hightech-Labor der Kosmetikmarke zugreifen, um sich gegen Angreifer zu wehren. Die eingesetzten Gadgets orientieren sich optisch an den Produkten der Derma Control Serie der Männer-Marke – und übersetzen deren Benefits direkt in Spielmechaniken.   

In diesem Sinne. Bleiben Sie inspiriert! 

(kaz) ist Fachjournalist für digitales Marketing. Seit Mitte der Nullerjahre begleitet er mit seinen Artikeln die rasanten Entwicklungen der Online-Werbebranche. Der Maschinenraum der Marketing-Technologien fasziniert ihn dabei ebenso wie kreativ umgesetzte Kampagnen. Der freie Autor lebt und arbeitet in Berlin.