Booking.com steht unter Druck: Wie aus übereinstimmenden Mitteilungen der europäischen Hotelallianz Hotrec und des Hotelverbands Deutschland (IHA) hervorgeht, fordern mehr als 10.000 Hotels in Europa Schadenersatz vom weltgrößten Buchungsportal. Der Grund: Die Plattform soll sie jahrelang daran gehindert haben, Zimmer auf der eigenen Website oder anderen Kanälen günstiger anzubieten. Die Klage stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2024 – und könnte zu einer der größten juristischen Auseinandersetzungen der Branche werden.
Im Mittelpunkt stehen sogenannte Bestpreisklauseln. Sie verpflichteten Hoteliers über Jahre, den günstigsten Zimmerpreis ausschließlich über Booking.com anzubieten. Für viele Betriebe bedeutete das: keine Rabatte auf der eigenen Website, kein Spielraum im direkten Kundengeschäft. Hotelverbände sprechen von einem massiven Eingriff in den freien Wettbewerb und einem Verdrängen der Direktbuchung. „Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern“, sagt Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Hotelverbands Federalberghi.
Booking.com weist Vorwürfe zurück
Koordiniert wird die Klage von der Stiftung Hotel Claims Alliance. Unterstützt wird sie nicht nur von Hotrec, sondern auch von über 30 nationalen Hotelverbänden. Allein in Deutschland zählt der Hotelverband IHA zu den treibenden Kräften. „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch“, betont IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Wegen der hohen Beteiligung wurde die Frist zur Teilnahme bis zum 29. August verlängert.
Booking.com selbst weist die Vorwürfe zurück. Man habe bislang keine offizielle Klage erhalten, heißt es in einer Stellungnahme. Es handele sich lediglich um eine Ankündigung von Hotrec. Zudem bestreitet das Unternehmen die rechtliche Bewertung der Hotelverbände. Laut Booking sei die Plattform ein freiwilliger Vertriebskanal – Hotels könnten ihre Zimmer überall anbieten und ihre Preisstrategie selbst gestalten. Marketing, Technologie und Sichtbarkeit seien der eigentliche Mehrwert.
Die Forderungen der Hotels beziehen sich auf den Zeitraum von 2004 bis 2024. In diesen 20 Jahren zahlten die Betriebe bei jeder erfolgreichen Buchung eine Provision an die Plattform – Kosten, die meist an Gäste weitergegeben wurden. Laut EuGH war das nicht zwingend notwendig: Plattformen wie Booking könnten auch ohne Preisbindung wirtschaftlich bestehen. Das Verfahren wird nun in Amsterdam geführt, dem Sitz von Booking.com.
Marktanteil von Booking.com bei 71 Prozent
Deutschland war beim Thema Bestpreisklauseln ein Vorreiter. Schon 2013 untersagte das Bundeskartellamt dem Anbieter HRS die Praxis. Zwei Jahre später folgten Verfahren gegen Booking.com und Expedia. 2021 entschied schließlich der Bundesgerichtshof, dass auch die Klauseln von Booking.com gegen deutsches Kartellrecht verstoßen.
Der Anstoß für den deutschen Fall kam damals fast beiläufig: Als der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, spontan eine Zusatznacht in einem Hotel am Chiemsee buchen wollte, sollte er direkt an der Rezeption mehr bezahlen als online – ein Preis, der laut Vertrag nur über das Portal erlaubt war. Zurück in Bonn setzte die Behörde das Thema auf die Agenda – mit weitreichenden Folgen.
Trotz der rechtlichen Entwicklungen bleibt Booking.com ein dominanter Player im Markt. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis wurden 2023 fast 30 Prozent aller Übernachtungen europaweit über Online-Portale gebucht. Der Marktanteil von Booking Holdings lag bei 71 Prozent – in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent. Zwar machen Direktbuchungen mit über 50 Prozent immer noch den größten Anteil aus, doch der Trend ist rückläufig.
Der Druck auf Plattformen wie Booking.com wächst dennoch – nicht nur juristisch, sondern auch durch neue Regeln wie den Digital Markets Act der EU, der 2024 in Kraft trat. Die Bestpreisklauseln wurden inzwischen EU-weit abgeschafft. Für die Hotellerie bleibt die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit dennoch ein zentrales Anliegen.
„Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen“, stellt Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos klar. Das Signal an die Branche ist eindeutig: Wer seine Marktmacht missbraucht, muss mit Gegenwehr rechnen.
Mit Material der dpa
