Die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer digitalen Broschüre die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung veröffentlicht. Sie reagiert damit auf eine Forderung des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) an die EU-Kommission, geltende Verbraucherschutzvorschriften zur Angabe von Spritverbrauch und CO2-Emissionen zukünftig nicht mehr beachten zu müssen.
Oft werden Verbraucher durch Autowerbung eher verwirrt, als wirklich beraten und informiert

Nach einer seit 2004 geltenden Verbraucherschutzvorschrift müssen nicht nur für Elektrogroßgeräte, sondern auch in der Autowerbung korrekte und deutliche Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Ausstoß gemacht werden. Die deutsche Automobilwirtschaft ist von Anfang an gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen. Nachdem es ihr nicht gelungen ist, die Kennzeichnungsvorschrift zu verhindern, versuchen deutsche Autohersteller inzwischen, von den insgesamt immer noch zu hohen Verbräuchen abzulenken, indem sie falsche Angaben machen, neue Energieeffizienzklassen erfinden, die vorgeschriebenen Informationen in der Werbung verstecken oder die Angaben ganz verweigern.

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„In vielen hundert von der DUH initiierten Gerichtsentscheidungen bis hinauf zum Bundesgerichtshof wurde die Automobilwirtschaft zur korrekten Angabe von Spritverbrauch und Klimagasemissionen verurteilt. Doch anstatt Recht und Gesetz zu beachten und ehrliche Angaben zum Spritverbrauch zu machen, bedrängt der Lobbyverband des Kfz-Gewerbes nun EU-Kommissar Cañete, zukünftig bei Rechtsverstößen nicht mehr von Verbraucherschutzorganisationen kontrolliert werden zu können“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Mit diesem Vorstoß versuche die Automobilwirtschaft erneut, die Klimaschutzziele der EU zu unterlaufen, die mit der geltenden Regelung zur korrekten Kennzeichnung des Energieverbrauchs die Entwicklung und den Absatz verbrauchsarmer Fahrzeuge stimulieren will.

Spritverbrauch und CO2-Ausstoß müssen angegeben werden

Ganz anders als das Sprachrohr der Pkw-Händler verlautbaren lässt, ist die Rechtslage eindeutig. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Im Internet muss spätestens bei den Motorisierungsangaben auch über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß informiert werden. Dies gilt auch für Werbeauftritte auf Facebook.

Die Vorgaben zur Pkw-Verbrauchskennzeichnung sind ein bedeutendes Klima- und Verbraucherschutzinstrument. Mithilfe der zugrundeliegenden Richtlinie 1999/94/EG will der europäische Gesetzgeber Verbraucher aufklären und sie dadurch zu einem Verbrauchsverhalten bewegen, mit dem die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden können.