Corona-Schließungen: Gericht kippt Millionenklage von Woolworth und Tedi

Woolworth und Tedi wollten für ihre pandemiebedingten Verluste über 32 Millionen Euro Schadenersatz vom Land, das Stuttgarter Landgericht winkt ab. Nun könnte sich der BGH mit dem Fall befassen.
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Während des Corona-Lockdowns mussten Non-Food-Händler wie Tedi geschlossen bleiben. (© Imago)

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart die Klage der B.H. Holding GmbH abgewiesen. Diese hatte für pandemiebedingte Umsatzausfälle der Handelsketten Woolworth und Tedi Schadenersatz vom Land Baden-Württemberg in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro gefordert. Die Schließungen während der Corona-Lockdowns 2020 und 2021 hätten die Ketten nach eigenen Angaben insgesamt über 25 Wochen vom Geschäft abgehalten.

Kern der Klage war der Vorwurf der Ungleichbehandlung. Die Holding sah durch die Corona-Verordnungen mehrere Grundrechte verletzt, insbesondere das Gleichheitsgebot. Während Non-Food-Händler wie Woolworth und Tedi ihre Läden schließen mussten, durften Supermärkte, Drogerien und Baumärkte geöffnet bleiben, und weiterhin ihr gesamtes Sortiment verkaufen, inklusive Non-Food-Produkten.

Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Corona-Maßnahmen seien verhältnismäßig gewesen und durch „gewichtige Belange des Gemeinwohls“ gerechtfertigt, so das Urteil. Eine gewisse Ungleichbehandlung sei zulässig, wenn sie sachlich begründet sei, vor allem in der dynamischen Lage einer Pandemie. „Die Privilegierung des den Grundbedürfnissen dienenden Einzelhandels“ sei daher nicht zu beanstanden, erklärten die Richter.

Corona-Schließungen: Entscheidung vor dem BGH?

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Klägervertreter kündigte an, zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten zu wollen. Man sei weiterhin überzeugt, dass die Klage Substanz habe, eine Berufung gilt daher als wahrscheinlich.

Auch in anderen Bundesländern laufen vergleichbare Verfahren der Holding. Wie viele Klagen genau eingereicht wurden, ließ das Unternehmen offen. Beobachter rechnen damit, dass der Fall letztlich vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen könnte. Bereits in früheren Fällen, etwa von Friseuren und Gastronomen, hatte der BGH die Lockdown-Regelungen als rechtmäßig eingestuft.

Ob dies auch für große Non-Food-Ketten gilt, könnte nun zur Grundsatzfrage werden.

Mit Material der dpa.

(amx, Jahrgang 1989) ist seit Juli 2025 Chefredakteur der absatzwirtschaft. Er ist weder Native noch Immigrant, doch auf jeden Fall Digital. Der Wahlberliner mit einem Faible für Nischenthemen verfügt über ein breites Interessenspektrum, was sich bei ihm auch beruflich niederschlägt: So hat er bereits beim Playboy, in der Agentur C3 sowie beim Branchendienst Meedia gearbeitet.