Gericht entscheidet: Neue Milka-Tafel ist irreführend

Neue Milka-Schokoladentafeln wiegen weniger, sehen aber fast aus wie früher – ist das fair? Verbraucherschützer klagen, das Gericht gibt ihnen nun recht.
Ist diese Milka-Tafel mit 90 Gramm eine Mogelpackung?
Ist diese Milka-Tafel mit 90 Gramm eine Mogelpackung? (© Imago / Jan Huebner)

Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. 

Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert. Das Gericht entschied nun, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Urteil wichtig für künftige Fälle

Konkrete Konsequenzen hat das Urteil nach Angaben des Gerichts aber nicht, da die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße bereits um seien. Es bestehe daher keine direkte Verpflichtung, an den bereits im Handel befindlichen Tafeln noch etwas zu ändern, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. „Das hat keine direkten Konsequenzen.“ Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle. Denn es bestehe Wiederholungsgefahr.

„Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an“, teilte Mondelez nach der Entscheidung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.“

Richter spricht von „Mogelpackung“

Schon bei der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht in seiner ersten Einschätzung durchblicken lassen, dass Kunden durch die neue Packung getäuscht werden könnten. „Das ist eine relative Mogelpackung“, sagte der Vorsitzende Richter damals. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf. Das Unternehmen wies die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und auf Vorder- wie Rückseite angegeben.

Vor allem Süßwaren von „Shrinkflation“ betroffen

Laut Verbraucherzentrale ist Milka kein Einzelfall. Das Phänomen – weniger Inhalt zum gleichen oder sogar höheren Preis – wird auch als „Shrinkflation“ bezeichnet. „Shrink“ ist Englisch für „schrumpfen“. Häufig betroffen seien Markenprodukte, vor allem Süßwaren. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit mehr als 1.000 Mogelpackungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Zuletzt war auch Kritik am Milka-Konkurrenten Ritter Sport laut geworden. Der Herstelller aus Baden-Württemberg hatte Ende April drei neue Sorten mit einem Gewicht von 75 Gramm auf den Markt gebracht. Die Produkte der neuen Linie seien äußerlich so groß wie die Standardtafeln mit 100 Gramm, aber dünner. Die Verbraucherzentrale Hamburg wittert auch darin eine versteckte Preiserhöhung. Ritter Sport widerspricht der Darstellung der Verbraucherschützer: Es handelt sich dem Sprecher zufolge um eine vollkommen neue Produktgruppe mit neuen Rezepturen sowie einem neuen Tafelformat.

tht / dpa