Urteil: dm darf Quetschie nicht „Immun Smoothie“ nennen

Foodwatch erringt vor dem Landgericht Karlsruhe einen Sieg gegen Deutschland größte Drogeriekette. Im Prozess geht es um den Namen eines Obst-Mixgetränks des Händlers dm. Der Verbraucherorganisation geht es aber noch um mehr.
Im dm-Onlineshop war das Mixgetränk für Kinder am Mittwoch noch erhältlich. Der Name "Immun Smoothie" ist aus Sicht des Gerichts irreführend. (© Screenshot / dm Onlineshop)

Die Drogeriemarktkette dm darf ein Obst-Getränk für Kinder, einen sogenannten Quetschbeutel oder Quetschie, nicht mehr als „Immun Smoothie“ bezeichnen. Mit dem Namen und auch der Gestaltung der Verpackung werde suggeriert, dass das Immunsystem beziehungsweise die Immunabwehr durch den Verzehr des Mixgetränks positiv beeinflusst werde. Das sei irreführend und unzulässig, befand das Landgericht Karlsruhe. Es sah keine Verbindung zwischen der Einnahme des Produkts und der Stärkung des menschlichen, hier kindlichen, Immunsystems, heißt es in der Begründung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist.

Mit dem Beschluss vom 14. August gab das Gericht der Verbraucherorganisation Foodwatch recht. Sie hatte dm wegen des Produktnamens auf der Vorderseite der Verpackung verklagt. Die Organisation begründete den Unterlassungsanspruch mit Verstößen gegen die Health-Claim-Verordnung.

Foodwatch kritisiert Verpackung und Produkt

Bei dem Mixgetränk der dm-Eigenmarke Mivolis handelt es sich um eine Mischung aus Apfel-, Bananen- und Erdbeerpüree. In seiner Eigenmarkenreihe, die bis 2019 „Das gesunde Plus“ hieß, bietet die Drogeriemarktkette seit mehr als 20 Jahren verschiedene Nahrungsergänzungsprodukte aus den Bereichen Pharma und Wohlbefinden an, wie es im Onlineshop heißt.

Foodwatch begrüßte die Entscheidung gegenüber der dpa und kritisierte außer der Verpackung auch das Fruchtpüree selbst. „Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche“, sagte Rauna Bindewald von Foodwatch laut Mitteilung. Das sei nicht nur dreist, sondern schlicht illegal.

(tht, Jahrgang 1980) ist seit 2019 Redakteur bei der absatzwirtschaft. Davor war er zehn Jahre lang Politik- bzw. Wirtschaftsredakteur bei der Stuttgarter Zeitung. Der Familienvater hat eine Leidenschaft für Krimis aller Art, vom Tatort über den True-Crime-Podcast bis zum Pokalfinale.