Die Drogeriemarktkette dm darf ein Obst-Getränk für Kinder, einen sogenannten Quetschbeutel oder Quetschie, nicht mehr als „Immun Smoothie“ bezeichnen. Mit dem Namen und auch der Gestaltung der Verpackung werde suggeriert, dass das Immunsystem beziehungsweise die Immunabwehr durch den Verzehr des Mixgetränks positiv beeinflusst werde. Das sei irreführend und unzulässig, befand das Landgericht Karlsruhe. Es sah keine Verbindung zwischen der Einnahme des Produkts und der Stärkung des menschlichen, hier kindlichen, Immunsystems, heißt es in der Begründung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist.
Mit dem Beschluss vom 14. August gab das Gericht der Verbraucherorganisation Foodwatch recht. Sie hatte dm wegen des Produktnamens auf der Vorderseite der Verpackung verklagt. Die Organisation begründete den Unterlassungsanspruch mit Verstößen gegen die Health-Claim-Verordnung.
Foodwatch kritisiert Verpackung und Produkt
Bei dem Mixgetränk der dm-Eigenmarke Mivolis handelt es sich um eine Mischung aus Apfel-, Bananen- und Erdbeerpüree. In seiner Eigenmarkenreihe, die bis 2019 „Das gesunde Plus“ hieß, bietet die Drogeriemarktkette seit mehr als 20 Jahren verschiedene Nahrungsergänzungsprodukte aus den Bereichen Pharma und Wohlbefinden an, wie es im Onlineshop heißt.
Foodwatch begrüßte die Entscheidung gegenüber der dpa und kritisierte außer der Verpackung auch das Fruchtpüree selbst. „Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche“, sagte Rauna Bindewald von Foodwatch laut Mitteilung. Das sei nicht nur dreist, sondern schlicht illegal.
