Licht aus für die Leuchtreklame – Werbewirtschaft sieht sich bedroht

Um durch den Winter zu kommen, hat die Bundesregierung Energiespar-Vorgaben erlassen. Leuchtende Werbung ist spätabends nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Die Werbewirtschaft will zwar ihren Teil beitragen, fordert aber Nachbesserungen.
Beleuchtete Außenwerbung wie hier in Hamburg ist zwischen 22 und 16 Uhr untersagt. (© Imago)

Die Deutsche Werbewirtschaft sieht sich wegen der neuen bundesweiten Energiespar-Vorgaben in Gefahr. Die beschlossenen Maßnahmen bedrohten die Branche der Out-of-Home-Medien im Kern, erklärte Kai-Marcus Thäsler, Geschäftsführer des Fachverbands Außenwerbung (FAW). Unter Out-of-Home-Medien versteht man Außenwerbung wie etwa Plakate oder auch beleuchtete Werbetafeln im öffentlichen Raum. 

Die seit 1. September geltende Verordnung sieht vor, dass leuchtende Werbung in der Zeit von 22 Uhr bis 16 Uhr ausgeschaltet werden muss – es sei denn, das Licht wird für die Abwehr von Gefahren oder die Verkehrssicherheit zum Beispiel an Bahnunterführungen benötigt.

ZAW kritisiert zu lange Ausschaltzeit

Die Branche sei bereit, ihren Beitrag zu den notwendigen Energieeinsparungen zu leisten, hieß es vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW). Der Dachverband sieht aber einen Knackpunkt: Das Licht muss zu lange ausgeschaltet werden. Vor dem Kabinettsbeschluss habe sich der Verband mit einer Abschaltung von Leuchtreklame und Werbetafeln zwischen 22 Uhr am Abend und 6 Uhr am Morgen einverstanden erklärt, hieß es vom ZAW. Die Ausweitung bis in den Nachmittag sei für die Betroffenen vollkommen überraschend erfolgt.

Das Plus von zehn Stunden ist aus Verbandssicht ein „Sonderopfer“ mit nur geringen Einsparpotenzial. Der Dachverband kritisiert dabei besonders den Wegfall der morgendlichen werberelevanten Zeit zwischen 6 und 9 Uhr.

Problem mit fehlender Laufkundschaft

Der Wirtschaftspsychologe Florian Becker sieht bei den Vorgaben auch Probleme für Unternehmen, die auf Laufkundschaft angewiesen seien. Es drohten Umsatzeinbußen, sagt er der Deutschen Presse-Agentur. „Leuchtreklame, die nicht leuchtet in der Nacht, fällt nicht auf“, sagte der Experte von der Technischen Hochschule Rosenheim. Es müsse überdacht werden, wo es sinnvoll sei, das Licht auszuschalten. Etwa bei Tankstellen fiele nachts ohne Leuchtreklame gar nicht mehr auf, dass da eine Tankstelle sei.

Die Bundesregierung will wegen der Abhängigkeit von russischem Gas mit den neuen Auflagen Energie einsparen. „Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus“, heißt es in der Verordnung.

tht/dpa