Booking.com will Portal für Komplettreisen werden

Auch für Booking.com war die Corona-Pandemie eine Katastrophe, das Hotelportal entließ ein knappes Viertel seiner Belegschaft. Vorstandschef Fogel will das Geschäft über die Vermittlung von Zimmern und Unterkünften hinaus deutlich ausweiten.
Die Buchungsplattform will künftig nicht nur Hotelübernachtungen und Flüge, sondern komplette Reise anbieten. (© Booking.com)

Die Internet-Plattform Booking.com will auf dem Weg aus der Corona-Krise ein Rundum-Reiseportal werden und auf klimafreundliche Angebote setzen. Vorstandschef Glenn Fogel strebt an, dass Kunden nicht mehr nur vorrangig ihre Unterkunft über Booking.com buchen, sondern den gesamten Weg zum Reiseziel und wieder zurück. „Auf diese Weise werden wir in der Lage sein, unser Geschäft langfristig auszubauen“, sagte Fogel der Deutschen Presse-Agentur. Schon jetzt könnten Kunden auch ihren Flug buchen oder die Fahrt vom Flughafen ins Hotel.

Geplant sind zudem klimafreundliche Reiseoptionen. „Das bedeutet, dass wir unseren Kunden künftig Auswahlmöglichkeiten für klimafreundlichere Fortbewegung bieten könnten, beispielsweise mit dem Angebot elektrischer Mietautos.“ Eine zweite Option: „Wir könnten auch Hotels und … Partner beim Umbau zu einem klimafreundlichen Geschäft unterstützen“, sagte Fogel. Dies basiert auch auf der Überlegung, dass kleine und mittlere Hotels oft nicht so kapitalstark sind und nicht das Knowhow für den klimaneutralen Umbau ihrer Gebäude haben. Auch US-Konkurrent Expedia hatte nach starken Quartalszahlen angekündigt, neue Wege einschlagen zu wollen.

Deutscher Marktführer bei Hotelbuchungen

2020 hatte die Tourismusbranche einen Einbruch erlebt. Die Zahl der Übernachtungen in Deutschland war laut Statistischem Bundesamt um fast 200 Millionen auf 302 Millionen zurückgegangen. Es war der niedrigste Stand seit der Vorlage gesamtdeutscher Zahlen im Jahr 1992. Booking.com mit Hauptsitz in Amsterdam hat nach Angaben des Bundeskartellamts in Deutschland den größten Marktanteil bei Online-Hotelbuchungen vor den Konkurrenten HRS und Expedia.

Im dritten Quartal erwirtschaftete die Booking Holdings, zu der außer Booking.com weitere Reiseportale wie das US-Unternehmen Kayak gehören, im Vergleich zum sehr schlechten Vorjahresquartal einen Umsatzsprung um 77 Prozent auf 4,7 Milliarden Dollar (4,1 Milliarden Euro). Auch Konkurrenten wie AirBnB und Expedia meldeten wieder sehr viel bessere Zahlen als 2020 – teils fast wieder auf Vorkrisenniveau.

Privat- und Geschäftsreisen kombinieren

Die Pandemie hat nach Einschätzung Fogels die Reisebranche dauerhaft verändert. „Freizeitreisen haben sich sehr viel schneller wieder erholt als Geschäftsreisen“, sagte er. „Wir alle haben gelernt, auf Videokonferenzen sehr gut zu kommunizieren. Ich denke, dass Unternehmen langfristig sorgfältiger prüfen werden, welche Geschäftsreisen notwendig sind.“ Eines Tages werde auch die absolute Zahl an Geschäftsreisen wieder höher sein als im Rekordjahr 2019. Aber deren Anteil am gesamten Reisemarkt werde niedriger bleiben.

 „Wir sehen bereits, dass Fluglinien die Zahl ihrer Sitze in der Businessklasse reduzieren und dafür mehr Economysitze anbieten“, sagte Fogel. Viele Business-Hotels orientierten sich ein bisschen um in Richtung Freizeit: „Reisende Geschäftsleute werden künftig häufiger Freizeit und Business kombinieren. Ein Geschäftsreisender aus New York wird sich überlegen: Wenn ich geschäftlich nach München fliege, will ich da nur an einem zweitägigen Meeting teilnehmen, oder bleibe ich privat noch zwei oder drei Tage länger?“

BGH verbietet Bestpreisklauseln in Deutschland

Eine juristische Niederlage vor dem Bundesgerichtshof im Mai hat dem Unternehmen nach Worten Fogels geschäftlich nicht geschadet. Booking.com hatte den Hotels in der Vergangenheit sogenannte enge Bestpreisklauseln auferlegt, denen zufolge Zimmerpreise auf dem Portal mindestens so günstig sein mussten wie auf den eigenen Hotel-Webseiten. Laut BGH dürfen Hotels ihre Zimmer auf den eigenen Webseiten jedoch ungestraft günstiger anbieten.

Die Rechtslage ist nun in der EU je nach Land unterschiedlich – in Deutschland und auch einigen anderen Ländern sind derartige Bestpreisklauseln nun endgültig verboten, in anderen bleiben sie übliche Praxis. „Ich bin froh, dass die Gerichte in mehreren Ländern unsere Regeln erlaubt haben“, sagte Fogel. „Wir beobachten aber, dass interessanterweise viele Hotels (in Deutschland) uns trotzdem sehr gute Preise bieten, weil sie ihre Gäste über Booking.com holen.“ Das deckt sich mit einer früheren Einschätzung des Bundeskartellamts.

tht/dpa