Beschwerdezahlen beim Werberat rückläufig

Die Beschwerdezahlen beim Deutschen Werberat sind rückläufig. So hat das Gremium 2022 über weniger Fälle als im Vorjahr entschieden. Der Werberat sieht seine Wirksamkeit in der Jahresbilanz bestätigt.
Richterhammer
Acht öffentliche Rügen hat der Deutsche Werberat 2022 ausgesprochen. (© Unsplash / Tingey Injury Law Firm)

Im Jahr 2022 haben sich 1008 Personen oder Organisationen mit Beschwerden an den Deutschen Werberat gewandt. Das gab das Gremium im Rahmen seiner Jahresbilanz bekannt. Mit seinem Werbekodex gilt der Werberat als Selbstregulierung der Werbewirtschaft. Insgesamt entschied er 2022 über 398 Fälle. Das sind 24 Prozent weniger als noch 2021.

In 85 dieser Fälle stellte der Werberat einen Verstoß gegen den eigenen Kodex fest. Im Zuge dessen kontaktierte er die jeweiligen Unternehmen. 91 Prozent von ihnen zogen daraufhin ihre Kampagnen zurück. Einer Pressemitteilung zufolge sieht der Werberat darin einen deutlichen Beleg für die Effizienz der Werbeselbstkontrolle.

„Unternehmen agieren sensibler“

„Die Gesellschaft ist für die Belange und Gefühle anderer Personengruppen noch aufmerksamer geworden“, sagt Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats. Für sie spiegelt die Jahresbilanz eine allgemeine Entwicklung wider: „Unternehmen agieren bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Werbemaßnahmen entsprechend sensibler. Sie verzichten auf Motive oder Slogans, die auf Kosten anderer gehen oder durch die sich Menschen verletzt fühlen könnten“.

Das galt 2022 allerdings nicht für alle Unternehmen. Schließlich beharrten manche von ihnen auf ihren Kampagnen – trotz des Verstoßes gegen den Werbekodex. So sprach der Werberat im letzten Jahr acht öffentliche Rügen aus. Wie schon im Vorjahr bezogen sie sich ausschließlich auf sexistische Werbung.

Sexistische Werbung wurde am häufigsten kritisiert

„Geschlechterdiskriminierende Werbung“ war 2022 auch der Hauptbeschwerdegrund, wenn auch mit einem Rückgang von 21 Prozent. An zweiter Stelle stand hingegen der Verstoß gegen „Ethische und moralische Mindestanforderungen“ mit einem Rückgang von zehn Prozent. Mit einem Rückgang von neun Prozent war „Diskriminierung von Personengruppen“ der dritthäufigste Grund. Häufiger als in Vorjahren war allerdings die „Entwicklungsbeeinträchtigung Kinder und Jugendlicher“ der Grund für eine Beschwerde.

Die höchsten Beschwerdezahlen gab es 2022 zur Online-Werbung. Darauf folgen Plakate, TV-Spots, Fahrzeugwerbung und Printanzeigen.

(js, Jahrgang 2001) ist seit Juli 2023 freier Autor der absatzwirtschaft. Er ist fasziniert von neuen Technologien und der Frage, warum Konsumenten das tun, was sie tun. Außerdem ist er ein wahrer Espresso-Enthusiast.