Axel Springer kann im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Kölner Werbeblocker-Anbieter Eyeo einen wichtigen Punktsieg verbuchen. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurückverwiesen. Grund: Das bisherige Urteil sei rechtlich nicht tragfähig, zentrale Fragen zum Urheberrecht der Programmierung seien nicht überzeugend beantwortet worden. Für den Medienkonzern bedeutet das: Der Fall ist noch nicht verloren – Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben auf dem Tisch.
Konkret geht es um die Werbeblocker-Software Adblock Plus, mit der Nutzer unerwünschte Onlinewerbung ausblenden können. Axel Springer sieht darin nicht nur einen Angriff auf das eigene Geschäftsmodell, sondern auch einen möglichen Eingriff in urheberrechtlich geschützten Code der Verlagswebseiten. In früheren Verfahren war der Verlag damit nicht durchgedrungen. Doch nun attestierte der BGH dem OLG Hamburg, zentrale technische Fragen nur unzureichend gewürdigt zu haben.
Werbeblocker-Streit mit Vorgeschichte
Die Richter am höchsten deutschen Zivilgericht ließen durchblicken, dass das Urteil aus Hamburg in mehreren Punkten lückenhaft und widersprüchlich sei. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch kritisierte etwa, das OLG habe sich nicht eingehend genug mit den Besonderheiten der verwendeten Browser auseinandergesetzt. Auch die Frage, ob tatsächlich in den Code der Webseiten eingegriffen werde, sei nicht klar beantwortet.
Springer hatte bereits 2018 in einem parallelen Verfahren eine Niederlage hinnehmen müssen, damals mit dem Argument des unlauteren Wettbewerbs. Im aktuellen Anlauf stützt sich der Verlag auf das Urheberrecht – mit nun besseren Aussichten. Auch wenn der BGH kein abschließendes Urteil gefällt hat, ist die Zurückverweisung ein Signal: Die juristische Tür bleibt offen, der Streit geht weiter – mit nun besseren Karten für Axel Springer.
amx / dpa
