„Führen ein Verfahren gegen Facebook“: Kartellamtspräsident Mundt hat Internetplattformen im Blick

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung großer Internetplattformen wie Facebook oder Google will das Bundeskartellamt verstärkt Ressourcen für kartellrechtliche Fragestellungen im E-Commerce aufwenden. Dies geht aus dem heute kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 2017 hervor.
Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt

Im vergangenen Jahr hat das Bundeskartellamt rund 66 Millionen Euro Bußgeld verhängt. Abgeschlossen wurden laut „Jahresbericht 2017“ unter anderem die Ermittlungen gegen Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer. Bei insgesamt 60 Unternehmen hat das Kartellamt elf Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Auch im aktuellen Jahr konnten die Mitarbeiter erneut zahlreiche Kartellverfahren abschließen und neue Verfahren einleiten, unter anderem sieben Durchsuchungsaktionen bei 21 Unternehmen und vier Privatwohnungen. Außerdem wurden seit Anfang 2018 rund 273 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt 17 Unternehmen und 14 Privatpersonen verhängt.

Verstärktes Augenmerk auf den E-Commerce

Künftig möchte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, vor allem die Digitalwirtschaft ins Visier nehmen und das Kartellrecht in diesem Bereich weitergehend zu modernisieren. Erklärtes Ziel sei es, insbesondere die Geschäftspraktiken der großen Internetkonzerne schneller und zielgerichteter durch die Wettbewerbsbehörden zu untersuchen. „Aktuell führen wir ein Verfahren gegen Facebook, sowie Sektoruntersuchungen zu Online-Werbung, Vergleichsportalen und Smart TVs. Wir sind mitten in einem Projekt zum Thema Algorithmen mit der französischen Wettbewerbsbehörde. Und wir werden das Thema E-Commerce noch gezielter aufgreifen.“ Das Amt decke mit seinen Verfahren und Untersuchungen zentrale wettbewerbliche Themen aus der Digitalwirtschaft ab. Parallel hierzu sei die Europäische Kommission in maßgeblichen digitalen Bereichen aktiv, beispielsweise durch die Verfahren gegen Google. „Damit erreichen wir insgesamt eine außerordentlich hohe Bandbreite an Aktivitäten. Die Wettbewerbsbehörden in Europa sind gemeinsam dabei, Pflöcke einzuschlagen, die der digitalen Wirtschaft Leitplanken einziehen werden“, so Mundt.

Mundt fordert: Mehr Eingriffs-Möglichkeiten beim Verbraucherschutz

Auch um eine Stärkung des behördlichen Verbraucherschutzes vor allem im Internetbereich sei das Bundeskartellamt bemüht. So hat der Gesetzgeber dem Amt im Sommer letzten Jahres erste Kompetenzen für einen behördlichen Verbraucherschutz eingeräumt. Bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder rechtliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen, kann das Bundeskartellamt Sektoruntersuchungen durchführen. Eine neu eingerichtete Abteilung hat seitdem Untersuchungen zur Transparenz und Fairness von Vergleichsportalen sowie zum Umgang mit den Nutzerdaten bei Smart-TVs eingeleitet. „Eine Stärkung des behördlichen Verbraucherschutzes vor allem im Internetbereich könnte einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Missstände in der digitalen Wirtschaft schneller abzustellen.“

Der Koalitionsvertrag nennt einen ganzen Strauß von Vorhaben im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes: Transparenz in Bezug auf Algorithmen, künstliche Intelligenz, dynamische Preisbildung sowie Rankings und Verflechtungen bei Vergleichsportalen, um nur einige zu nennen. Zudem wird permanent gefordert, dass die Wettbewerbsbehörden bei ihren Verfahren schneller werden müssen. „Wir könnten beides miteinander verbinden“, sagt der Kartellamtspräsident. Er ist zudem überzeugt, dass viele Probleme in der Internetwirtschaft mit Befugnissen im Verbraucherschutz schneller angegangen und abgestellt werden könnten und fordert dringend mehr Möglichkeiten zum Eingreifen: „Die im Koalitionsvertrag identifizierten Themenfelder können teilweise mit dem Wettbewerbsrecht angegangen werden. Wesentlich schneller wären sie aber mit einem verbraucherschutzrechtlichen Instrumentarium bei Verstößen gegen das UWG, den Datenschutz oder Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzustellen.“