Wie das Bundeskartellamt am heutigen Mittwoch bekannt gab, besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens sei gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant, doch im Fall des sozialen Netzwerkes könne die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen.
Nutzungsbedingungen schwer nachvollziehbar
„Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Bevor ein Nutzer sein Facebook-Profil erstellen kann, muss er sich mit den Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerkes einverstanden erklären. Der Umfang dieser Einwilligung sei jedoch nur schwer nachzuvollziehen, so das Bundeskartellamt. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. „Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.“