Kartellamtsentscheidung zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka: Verbot ist rechtens

Die Untersagung der Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka durch das Bundeskartellamt im Frühjahr 2015 war rechtmäßig. Obwohl die letzten Filialen schon an Edeka, Rewe oder Netto verkauft sind, hat sich das Bundeskartellamt mit dem Fall am Mittwoch noch einmal beschäftigt. Für die Markenartikelindustrie ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Fall EDEKA/Bundeskartellamt im Ergebnis positiv.
Diese Fusion wurde nicht genehmigt, dann doch. Von Sigmar Gabriel. Nun klagen die Unternehmen trotzdem

Am Mittwoch entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Untersagung der Fusion von Kaiser’s Tengelmann und Edeka rechtens war. Der erste Kartellsenat wies damit die Beschwerden von Edeka und Tengelmann gegen die Entscheidung zurück. Der Streit über die Übernahme von Kaiser’s/Tengelmann durch Edeka dauerte mehr als zwei Jahre. Worum ging es? Das Bundeskartellamt hatte 2015 zunächst die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka verboten. Dagegen haben Edeka und Tengelmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.

Fusion wäre schädlich gewesen

Nun hat dieses entschieden: „In Berlin hätte die Fusion sowohl im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg als auch in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Edeka geführt“, teilte das Oberlandesgericht mit. Auswirkungen auf die derzeit laufenden Übernahme hat das Urteil nicht. Dafür hatte Ministererlaubnis von Gabriel damals gesorgt, welche die Kartellamtsentscheidung ausgehebelt hatte.

„Inhaltlich begrüßen wir die Entscheidung, da sie die vom Bundeskartellamt herangezogenen neuen strengeren Kriterien zur räumlichen Marktabgrenzung auf lokaler Ebene bestätigt und so Wettbewerb auch auf lokaler Ebene fördert,“ sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Dies wird künftig eine weitere Hürde für Einzelhandelsfusionen darstellen. Er ergänzt: „Wir bedauern aber, dass das Oberlandesgericht keine Aussagen zu der permanent wachsenden Nachfragemacht der Spitzengruppe des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den Herstellern getroffen hat. Es verbleibt weiterhin bei der klaren Position des Kartellamts, dass diese den Wettbewerb und auf Dauer auch die Verbraucher schädigt.“