Notbremse: Handel befürchtet Warteschlangen vor Supermärkten

Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zwingt nicht nur viele Geschäfte zurück in den Lockdown, sie könnte nach Ansicht des Handelsverbands Deutschland auch für lange Warteschlangen vor den Läden sorgen, die geöffnet bleiben dürfen.
Schlange stehen vor dem Supermarkt: ein Bild aus dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020. (© Imago)

Warteschlagen vor Supermärkten und Discountern dürften in Deutschland ab dieser Woche wieder häufiger zu sehen sein, befürchtet der Handelsverband Deutschland (HDE). Denn mit dem Inkrafttreten der Bundesnotbremse am Wochenende halbiere sich in vielen Regionen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 100 die Zahl der Kunden, die noch in die Geschäfte gelassen werden dürfen, betont der HDE.

„Damit riskiert die Politik Warteschlangen vor den Geschäften. Und das in Zeiten, in denen Menschenansammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes anerkanntermaßen vermieden werden sollten“, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur. Er appellierte an den Gesetzgeber, schnellstens wieder zur alten Regelung zurückzukehren.

Nur ein Kunde je 40 Quadratmeter in großen Geschäften

Der Hintergrund: Bislang durften in den meisten Bundesländern Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Person je zehn Quadratmeter einlassen, für die Flächen, die darüber hinausgingen, dann nur noch eine Person je 20 Quadratmeter. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht jedoch bei Inzidenzen von mehr als 100 nur noch einen Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche für die ersten 800 Quadratmeter vor – und darüber hinaus sogar nur einen Kunden je 40 Quadratmeter.

Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte der HDE in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor einer Verschärfung der Kundenbegrenzung gewarnt. Bei Gütern des tägliche Bedarfs seien keine abnehmenden Kundenfrequenzen zu erwarten, da sie kontinuierlich nachgekauft werden müssten. Die verschärfte Kundenbegrenzung werde deshalb „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Warteschlangen vor den Ladengeschäften führen“. Die damit verbundenen Menschenansammlungen würden unnötige Infektionsmöglichkeiten schaffen, warnte der HDE. Das Ziel des Gesetzgebers, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, werden durch die Maßnahme sogar konterkariert.

tht/dpa