Zehn Tipps, worauf Verbraucher bei der Schnäppchenjagd im Netz achten sollten

Sneakers zum halben Preis, Spielzeug mit 90 Prozent Rabatt und das neue Smartphone 100 Euro günstiger - wer auf der Suche nach einem echten Schnäppchen ist, kann am Black Friday Glück haben. Wie jedes Jahr werben am 27. November vor allem viele Online-Shops wieder mit starken Preisnachlässen
Beim Einkaufsbummel ist heutzutage immer das Handy dabei

Verbraucher sollten trotzdem bei der Schnäppchenjagd im Netz vorsichtig sein. idealo und Mydealz nutzen ihre Expertise im Bereich Preise und Onlineangebote, um gemeinsam zehn Tipps zu geben, die Verbraucher am Black Friday beachten sollten.

Tipp 1: Sich vorher überlegen, was man kaufen möchte

Wer am Black Friday sparen möchte, sollte sich vorher eine Liste machen und überlegen, welche Produkte er wirklich benötigt und ob es beispielsweise wirklich ein XL-Fernseher sein soll oder ob es genügt, wenn das neue TV-Gerät 50 Zoll groß ist. Zudem empfiehlt es sich, die entsprechenden Preise vorab mit Hilfe von Vergleichsportalen zu vergleichen, um sich über die marktüblichen Preise zu informieren.

Tipp 2: Schon am Vorabend auf Schnäppchenjagd gehen

Schon am Abend vor dem Black Friday locken viele Händler mit stark rabattierten Angeboten: Der „Black Friday“ startet in diesem Jahr am 26. November um 19 Uhr. Und da die meisten Angebote nur begrenzt verfügbar sind, sollten Verbraucher rechtzeitig auf Schnäppchenjagd gehen.

Tipp 3: Auf das Kleingedruckte und auf Prüfsiegel achten

Neben bekannten Unternehmen machen am Black Friday auch kleinere Online-Shops mit Sonderangeboten auf sich aufmerksam. Um nicht auf unseriöse Händler hereinzufallen, sollten Verbraucher genau darauf achten, wie viele Informationen ein Händler von sich preisgibt. Fehlen das Impressum, Informationen zum Datenschutz oder zu den Vertragsbedingungen oder lässt sich der Händler nicht bei redaktionell gepflegten Portalen finden, sollte man vom Kauf absehen. Einen guten Hinweis auf die Seriosität eines Online-Shops bieten Siegel wie beispielsweise die von „Trusted Shops“, die nur geprüfte Händler führen dürfen.

Tipp 4: Zahlung per Überweisung vermeiden

Die meisten Online-Shops bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an – von der Kreditkarte über die Lastschrift bis hin zu PayPal oder der Zahlung per Überweisung. Von letzterer ist allerdings abzuraten: Ist die Überweisung einmal erfolgt, kann sie in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Besser eignet sich die Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrift oder via PayPal. PayPal bietet etwa einen Käuferschutz an. Abbuchungen kann innerhalb von acht Wochen widersprochen werden. Und auch bei der Zahlung per Kreditkarte hat man grundsätzlich die Möglichkeit, Beträge zurückbuchen zu lassen.

Tipp 5: Rabattangaben immer hinterfragen

Mit bis zu 90 Prozent Rabatt warben Händler am letztjährigen Black Friday. Verbraucher sollten sich von hohen Rabatten aber nicht täuschen lassen: Oftmals bezieht sich der Nachlass nicht auf den Marktpreis, sondern auf den „Unverbindlichen Verkaufspreis“ (UVP) des Herstellers. Viele Händler bieten Produkte aber ohnehin schon unterhalb des UVP an. Vor allem für Mode- und Elektronikartikel liegt der tatsächliche Marktpreis meist weit unterhalb des UVP. Orientierung im Rabattdschungel bieten unabhängige Preisvergleichsportale.

Tipp 6: Die „versteckten“ Kosten im Auge behalten

Damit der Einkaufsrausch nicht mit einem Kater endet, sollten Verbraucher stets die Kosten für den Versand und eine mögliche Rücksendung im Auge behalten. Hohe Versandkosten können die ursprüngliche Preisersparnis schnell aufsaugen. Und auch die Kosten für eine beim Umtausch nötige Rücksendung können hoch sein. Seit dem 13. Juni 2014 müssen diese Kosten grundsätzlich vom Verbraucher getragen werden. Einige Händler bieten aus Kulanz aber auch weiterhin noch eine kostenlose Rücksendung an. Vor dem Kauf werfen Schnäppchenjäger am besten einen Blick in die Widerrufsbelehrung des Shops.

Tipp 7: Auf Angaben zur Lieferzeit achten

Verbraucher sollten die Lieferzeiten genau unter die Lupe nehmen. Fehlen die Angaben zu den Lieferzeiten oder liegen diese erst im nächsten Jahr, ist es besser, vom Kauf Abstand zu nehmen. Vor allem bei Elektronikartikeln sinken die Preise auch unter dem Jahr schnell und das vermeintliche Schnäppchen stellt sich bei Erhalt der Ware dann womöglich als überteuert heraus. Um nicht in diese Falle zu tappen, weichen Konsumenten besser auf einen anderen Online-Shop aus oder tätigen den Kauf im Zweifel erst nach dem Black Friday.

Tipp 8: Achtung bei Bestellungen aus dem Ausland

Manche Produkte können in ausländischen Online-Shops wie Amazon.com auf den ersten Blick besonders günstig erworben werden. Der Import von Elektroartikeln ist aufgrund logistischer Gründe über Amazon.com allerdings grundsätzlich nicht möglich. Einige Produkte, beispielsweise manche Modeartikel, sind außerdem aufgrund von Lizenzbestimmungen der Händler vom Versand ins Ausland ausgeschlossen. Um sicherzugehen, ob ein Produkt importiert werden kann und welche Zoll- und Versandkosten entstehen, sollten Verbraucher den Bestellprozess bis zur Adresseingabe durchspielen. Amazon beispielsweise zeigt die Verfügbarkeit und den tatsächlichen Preis (inklusive Versand, Mehrwertsteuer und Zoll) im letzten Bestellschritt an.

Tipp 9: Rabattgutscheine kombinieren

Mit dem Einsatz von Rabattgutscheinen lässt sich auch am Black Friday noch der ein oder andere zusätzliche Euro sparen. Wer im Netz nach den passenden Gutscheinen sucht und prüft, ob sie auf die bereits rabattierten Black Friday-Produkte einlösbar sind, profitiert im Idealfall von zusätzlichen Preisnachlässen.

Tipp 10: Beim Erhalt von defekter Ware nicht in Panik verfallen

Auch wenn die bestellte Ware beschädigt ist, sollten Verbraucher einen kühlen Kopf bewahren. In so einem Fall wird innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet, dass der Mangel von Beginn an vorhanden war und der Verbraucher ihn nicht zu verantworten hat, solange der Händler nicht das Gegenteil beweist. Der Konsument muss die Kosten in der Regel also nicht tragen und kann seine Gewährleistungsansprüche geltend machen.