Urteil zur automatischen Vervollständigung – Google verliert, Prominente jubeln

Der Bundesgerichthof hat geurteilt: Die Suchmaschine Google muss logarithmische, also von Maschinen generierte Suchbegriffe löschen, wenn diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Auf Verlangen muss der Suchmaschinenanbieter ab sofort prüfen, ob eine solche Verletzung vorliegt. Prominente hoffen, dass so die Onlinegerüchte um sie aufhören. Google stellt das Urteil vor große Herausforderungen.

Im konkreten Fall ist ein Mann juristisch dagegen vorgegangen, dass bei der Eingabe seines Namens automatisch die Begriffe „Scientology“ oder „Betrug“ erscheinen. Vor dem gestrigen Richterspruch wurde Google bereits mit einer Rüge abgemahnt, aber nicht reagiert. Damit habe Google Prüfpflichten verletzt, sagten die Richter des Bundesgerichtshofes. Sie stellten klar: Sobald Persönlichkeitsrechte verletzt werden, muss Google die betreffenden Wortkombinationen aus der automatischen Vervollständigung streichen.

Google hat die Funktion seit 2009 in die Suchmaschine integriert. Suchbegriffe werden durch die automatische Vervollständigung automatisch mit weiteren Vorschlägen vervollständigt. Google selbst sagt, es habe keinen Einfluss auf die vorgeschlagenen Begriffe. Sämtliche Begriffe würden von Google-Nutzern eingegeben werden. Die Suchwort-Assoziation sei ein algorithmisch erzeugtes Resultat mehrerer Faktoren, darunter auch die Popularität der eingegebenen Suchbegriffe.

Für Google könnte das Urteil zukünftig einen enormen Prüfaufwand bedeuten. Praktisch kann sich jeder, der seine Persönlichkeitsrechte durch bestimmte Wortkombinationen verletzt sieht, an Google wenden und verlangen, dass diese gelöscht werden. Im Prinzip muss jedes Mal eine Einzelfallprüfung stattfinden. Unterlässt der Suchmaschinenkonzern dies, kann das zu Schadensersatzklagen führen. Wie Google den Richterspruch umsetzen will, ist unklar. Vorstellbar wäre es, dass Google die Autofunktion generell in Deutschland deaktiviert.

Aus Service wird Fluch

Mit der Autovervollständigung wollte Google seinen Nutzern einen Service bieten. Gibt jemand bei Google beispielsweise „Bundestagswahl“ ein, wird automatisch „Bundestagswahl 2013“ oder „Bundestagswahl Kandidaten“ ergänzt. Das ist praktisch, wird aber dann kritisch, wenn die Suchbegriffe beispielsweise bekannte Persönlichkeiten betreffen, denen reichlich Gerüchte angedichtet werden.

Über Google versuchen Nutzer zu prüfen, ob an den Gerüchten etwas dran ist und geben somit vermehrt bestimmte Wortkombinationen ein. Diese merkt sich die Suchmaschine und schlägt sie nach einer gewissen Häufigkeit anderen Nutzern vor. Zumeist kommen Prominente dabei schlecht weg. Der italienische Politiker Silvio Berlusconi wird beispielsweise mit der „Mafia“ in Verbindung gebracht. Fußballer Philipp Lahm wird trotz Heirat und Vaterschaft hartnäckig mit dem Wort „schwul“ versehen.

Mit dem Fall Bettina Wulff fing die Debatte um die Autovervollständigung bei Google richtig an. Wer den Namen von Bettina Wulff bei Google eingibt, erhält von der Suchmaschine wenig schmeichelhafte Vorschläge. Derzeit taucht der Begriff „Rotlicht“ auf, aber auch „Prostituierte“ oder „Escort“ zählten eine Weile lang zu den Vorschlägen. Die ehemalige First Lady und Nochehefrau von Christian Wulff setzte sich juristisch zu Wehr, hat ihren Prozess gegen Google allerdings verschoben, um das Urteil des aktuellen Prozesses abzuwarten. Ihr Anwalt jubelt über den gestrigen Ausgang. Gibt man den Namen Bettina Wulff bei Google ein, erscheint aber momentan nach wie vor das Wort Rotlicht.