Schokoladenquadrat von Ritter Sport bleibt als Marke geschützt

Ritter Sport bleibt die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen, wie der BGH entschieden hat. Damit geht ein zehn Jahre langes Ringen mit dem Konkurrenten Milka zu Ende.
Egal ob Standard oder Mini: Seit den 70er Jahren gibt es bei Ritter Sport ausschließlich quadratische Schokolade. (© Ritter Sport)

Seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport mit dem bekannten Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“. Doch Konkurrent Milka wollte den Schwaben ihr exklusives Schokoladenquadrat abspenstig machen – ohne Erfolg: Das Schokoladenquadrat von Ritter Sport bleibt als Marke geschützt und damit die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden.

Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische Verpackung in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Milka betreibt seit zehn Jahren die Löschung – am Ende vergeblich (Az. I ZB 42/19 u.a.).

Bei Beklagten wurde die Entscheidung ausdrücklich begrüßt: „Für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen besitzt die quadratische Form unserer Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt ist“, heißt es in einer Mitteilung von Ritter Sport.

Form „verleiht keinen wesentlichen Wert“

Es scheint etwas widersinnig, aber eine Marke kann immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

In der Verhandlung im Mai hatte der Vorsitzende Richter Thomas Koch die Vermutung aufgestellt, dass der Verbraucher die quadratische Form wohl als Herkunftsnachweis wahrnehme. Die entscheidende Frage sei aber, ob er die Schokolade hauptsächlich aus ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten kaufe. Auch die Vermarktungsstrategie mit dem bekannten Slogan spiele für die Beurteilung eine Rolle.

2200 dreidimensionale Marken in Deutschland eingetragen

Als Marke für die Schwaben eingetragen ist eine Art Blanko-Verpackung: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Experten sprechen von einer dreidimensionalen Marke oder Formmarke. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind insgesamt gut 4900 solcher Marken registriert, rund 2200 davon „leben“ noch, beim Rest ist der Schutz abgelaufen. Die Voraussetzungen für die Eintragung sind laut DPMA hoch, denn eine Marke räume ihrem Inhaber viele Rechte ein.

„Das fast ein Jahrzehnt dauernde Verfahren mit all seinem Auf und Ab zeigt, auf welch wackligen Beinen der Schutz von Formmarken steht. Daran hat sich auch nach dem Beschluss des BGH nichts geändert“, kommentierte Heike Freund, Rechtsanwältin für Marken- und Designrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, das Urteil.

Wäre der Markenschutz für Ritter Sport gefallen, hätten auch andere Hersteller ihre Schokolade quadratisch verkaufen dürfen. Der komplizierte Fall lag schon zum zweiten Mal bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe. Zuletzt hatte das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Dieses Urteil wollte Milka nicht akzeptieren.

tht/dpa