Seit Dezember 2001 gelten zudem die Vorschriften des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Online-Händlern zusätzliche Pflichten auferlegt. Neben Abmahnungen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände drohen vor allem verlängerte Rückgabemöglichkeiten der Kunden trotz Benutzung der gelieferten Ware.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Online-Shop-Prüfers Trusted Shops aus Köln, der über 900 Prüfberichte aus seiner Tätigkeit seit Anfang 2000 ausgewertet und eine Liste der häufigsten Fehler von Online-Händlern aufgestellt hat.
„Unser Ergebnis bestätigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der bereits im Dezember 2002 schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt hat“ sagt Jean-Marc Noël, Geschäftsführer der Trusted Shops GmbH. „Die Händler handeln nicht in böser Absicht, sondern sind im Labyrinth der geltenden Vorschriften überfordert“.
Zentrale Punkte der Online-Verbraucherschutzvorschriften sind vor allem weitreichende Informationspflichten und ein zweiwöchiges Widerrufsrecht der Kunden. Die Top 10 der häufigsten Fehler von Online-Händlern sind:
- Fehlende oder unvollständige nachvertragliche Informationen
- Nicht ausreichende Hinweise zum Datenschutz
- Fehlender Hinweis zur Einsicht in den Vertragstext
- Offensichtlich unzulässige Klauseln in den AGB
- Fehlender Hinweis zum Widerrufsrechts im Verlauf der Bestellung
- Unzulässige Einzelheiten oder Einschränkungen des Widerrufsrechts
- Unzulässige Ausschlüsse vom Widerrufsrecht
- Fehlende Angaben zum Vertragschluss
- Zweifelhafte Einbeziehung der AGB
- Unvollständige Anbieterkennzeichnung, oft unter missverständlichem Verweis
Die Folgen der Rechtsverstöße sind erheblich: Derzeit laufen mehrere Klagen des vzbv gegen renommierte Händler. Neben Imageschäden durch Abmahnungen oder Klagen drohen aber auch handfeste wirtschaftliche Schäden: Wer beispielsweise nicht richtig über das gesetzliche Widerrufsrecht aufklärt riskiert, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt. Im Klartext heißt das: Der Kunde kann die Ware auch Monate nach dem Kauf noch gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurück senden.