Nutzung der Marke „L’tur“ als Suchbegriff rechtswidrig

Gegen Markenrechte kann die missbräuchliche Verwendung eines fremden Markennamens bei Google Adwords verstoßen. Daran ändert auch das vielfach zitierte „Google-France“-Urteil vom März dieses Jahres nichts, wie das Touristik-Unternehmen L’tur betont. Es erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das zur Unister GmbH gehörende Online-Reisebüro „Ab in den Urlaub“.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte entschieden, dass Google nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn Firmen Markennamen von Wettbewerbern gezielt über das Google Adword-System einsetzen. Die gezielte Verwendung fremder Markennamen bei Google Adwords bleibt dagegen auch weiterhin unzulässig, wenn sich aus den entsprechenden Anzeigen nicht erkennen lässt, von welchem Unternehmen die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen stammen, oder wenn vom Werbenden eine nicht vorhandene wirtschaftliche Verbindung zum Markeninhaber suggeriert wird. Dies hat jetzt auch das Landgericht Hamburg bestätigt und dem Unternehmen Unister die Adword-Nutzung des Markennamens „L’tur“ per einstweiliger Verfügung verboten.

Bis auf weiteres darf das Online-Reisebüro „Ab in den Urlaub“ in Zusammenhang mit dem Schlüsselwort „L’tur“ nicht mehr mit der Textanzeige „Angebote aller Reiseveranstalter zu Top Preisen weltweit buchen“ werben, was das Leipziger Unternehmen seitdem auch unterlässt. Adwords-Werbung ist eine der effektivsten Werbeformen im Bereich des Online-Marketings. Die Kosten für die Anzeigen, die am Rande der Google-Suchergebnisse erscheinen, werden über ein sogenanntes Cost-per-Click-Modell abgerechnet. Neben dem Budget hängt der Erfolg einer solchen Anzeigen-Kampagne vor allem von der Auswahl der Keywords ab: Je genauer die Suchbegriffe zur beworbenen Ware ausgewählt werden, umso wahrscheinlicher werden die Kunden auf die dazugehörigen Einblendungen klicken. Das Modell ermöglicht es zwar, auch bekannte Marken als Schlüsselwörter zu buchen. Wie sich anhand der Entscheidung des Landgericht Hamburg jedoch zeigt, bestehen dabei erhebliche Risiken.