BVDW: „EU-Parlament verfehlt das Ziel einer zukunftsfähigen Datenpolitik“

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisiert als Interessenvertretung der deutschen Digitalindustrie das gestern Abend vom federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) getroffene Votum zur neuen EU Datenschutz-Grundverordnung für Europa als nicht ausreichend. Der verabschiedete Kompromiss des Europaparlaments stelle zwar zum Teil eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Entwurf der Europäischen Kommission dar, provoziere jedoch Rechtsunsicherheit.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat gestern mit großer Mehrheit für die Datenschutzreform gestimmt. Mit dem vorliegenden Entwurf zu einer neuen Verordnung zum Datenschutz sollen die geltenden Datenschutzbestimmungen reformiert werden, um die Konsumenten im Netz besser zu schützen. Die Regelungen betreffen nicht nur Internetfirmen, sondern alle Unternehmen, die in ihrem System innerhalb eines Jahres mehr als 5.000 Kunden registriert haben. Kleine und mittelständische Betriebe sollen von dem erhöhten Bürokratieaufwand verschont bleiben. Das Gesetzgebungsverfahren soll frühestens im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden.

Nach Ansicht des BVDW wird insbesondere mit den erstmals verankerten Anreizelementen für pseudonyme Datenverarbeitung europaweit ein Modell eingeführt, das in Deutschland bereits seit langem erfolgreich eingesetzt wird. Diese Regelungen hält der Verband vor allem für kleine Diensteanbieter im Wettbewerb für überlebenswichtig. Jedoch habe dem Parlament der Mut gefehlt, diesen „privacy by design“-Ansatz im Gesetzestext in aller Deutlichkeit zu regeln. Stattdessen wurde er in so genannten Erwägungsgründen versteckt, was Rechtsunsicherheit zur Folge habe.

Regelung zum Profiling betrifft auch Daten ohne Personenbezug

Als kontraproduktiv bewertet der BVDW die Regelung zum so genannten Profiling. Der Kompromiss führt in der jetzigen Fassung dazu, dass sich das geplante Verbot auch auf Daten erstreckt, die keinen Personenbezug haben. Dies stellt weder eine angemessene abgestufte Lösung dar, die das tatsächliche Risiko und die Sensibilität der betroffenen Daten berücksichtigt, noch ist dieser Vorschlag geeignet, in der Praxis für mehr Datenschutz zu sorgen.

BVDW-Präsident Matthias Ehrlich kann nicht erkennen, dass das Votum des LIBE-Ausschusses des EU-Parlaments dem Ziel einer wirklich zukunftsfähigen Datenpolitik näherkommt: „Der Kompromiss belegt, dass der europäische Gesetzgeber das Thema Datenpolitik nach wie vor nur am Rande als wirtschaftspolitischen Faktor begreift. Von einer echten, zukunftsfähigen Datenpolitik für Europa, die Datenschutz und Datennutzung für alle Akteure wirksam harmonisiert, sind wir weit entfernt.“

Er bescheinigt den EU-Abgeordneten Mutlosigkeit im Hinblick auf neue, in Deutschland bereits bewährte Instrumente des Datenschutzes wie Pseudonymisierung, aber auch Kryptografie. Am Ende hätten in Brüssel die Technokraten über die Reformer gesiegt. Ehrlichs Appell: „Europa braucht einen praktikablen, für alle europäischen wie außereuropäische Unternehmen gleichermaßen geltenden Rechtsrahmen ohne Schlupflöcher. Um dies sicherzustellen, müssen im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen auch bestehende internationale Abkommen wie ‚Safe Harbor‘ auf den Prüfstand.“

Anreize für gemeinsame Standards fehlen

Weiter betont der BVDW-Präsident: „Das Dossier kann auch nicht annähernd als Antwort auf die Enthüllungen flächendeckender staatlicher Internetüberwachung durch Geheimdienste gesehen werden. Ein hastig nachgetragener Artikel, der für gesetzliche Kooperationspflichten letztlich Unternehmen haftbar machen will, ist kein politischer Vorschlag, sondern klarer Ausdruck politischer Rat- und Hilflosigkeit in Sachen Prism & Co.“

Darüber hinaus bekräftigt Ehrlich die Bedeutung des Zusammenspiels von Gesetzgebung und Selbstregulierung: „Als Digitalindustrie haben wir die Aufgabe, einen fundierten Regulierungsrahmen durch branchenweite Standards mit Leben zu füllen, wie dies mit dem Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) und der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) bereits geschehen ist. Leider setzen die Vorschläge des Parlaments praktisch keine Anreize für die Schaffung solcher gemeinsamer Standards.“

Was denken Unternehmen über die Datenschutzreform?

Iron Mountain, Dienstleister für Informationsmanagement und Datenschutz, hat gemeinsam mit Pricewaterhouse-Coopers (PwC) 600 leitende Angestellte europäischer Unternehmen befragt. Laut der Studie sehen von den 100 befragten deutschen Unternehmen 47 Prozent die kommende Verordnung als positiv. 23 Prozent der Befragten stehen dem besorgt gegenüber. 14 Prozent sind sich gar nicht über die neuen Datenschutzregelungen bewusst und zwölf Prozent frustriert diese Entwicklung.

Außerdem verpflichtet die Verordnung ab einer bestimmten Unternehmensgröße zur Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen. Laut einer weiteren Studie von Iron Mountain besitzen bislang nur sieben Prozent der deutschen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutz-Dienstleister nennt Details des aktuellen Kompromisses:

Mit der Verordnung soll auch die Sanktionierung gegen Unternehmen bei Datenschutzverstößen verschärft werden: Bei einem Verstoß gegen die die Datenschutzregeln drohen einem Unternehmen Strafen bis zu fünf Prozent ihres Jahresumsatzes. Vor allem Großunternehmen, für die die bisher verhängten Bußgelder von bis zu 300.000 Euro offenbar noch zu gering waren, sollen so härter bestraft werden. Damit ist diese Regelung viel schärfer als die ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehenen zwei Prozent des Geschäftsvolumens.

Bislang galten in den 28 Mitgliedstaaten die nationalen Bestimmungen. Diese sollen nun durch die Verordnung gestärkt werden. Zum einen sollen diese einheitlichen Regelungen die Rechte der Kunden stärken, andererseits müssen die im europäischen Binnenmarkt agierenden Firmen nur noch ein Gesetz befolgen. Die Verordnung sieht zum Beispiel ein „Recht auf Löschung“ vor, eine Regelung, die bisher nur im deutschen Datenschutzrecht verankert war.

(BVDW / Iron Mountain / asc)