BGH-Urteil kurbelt den Markt an

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes hat zusätzlichen Schwung in den Handel mit Domainnamen gebracht: Vor gut einem Monat, am 18. Mai, hatte der 1. Zivilsenat des Karlsruher Gerichts entschieden, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen als Domainnamen zulässig ist.

Seither werden
vor allem diese so genannten generischen Domains (Internet-
Adressen) verstärkt nachgefragt.Einen 20-prozentigen Anstieg aller
Namensverkäufe im ersten Monat nach dem Urteil vermeldet
sedo.de, Europas führende Domainhandelsplattform. „Nun
haben Inhaber und Käufer generischer Domains endlich die
notwendige Rechtssicherheit“, sagt Tim Schumacher, leitender
Geschäftsführer von sedo.de.

Der Marktwert der beschreibenden
Adressen sei deutlich gesteigert, da die Gewähr bestehe, dass die
angebotenen Namen zulässig seien.
Auch weitere beschreibende Domains, die
zuvor offenbar zurückgehalten wurden, kommen nun auf den Markt:
Seit neustem stehen unter vielen anderen die Domains
verkehr.de, auktion.com, bankkredite.de und steuer.de zum
Verkauf.

Der Bundesgerichtshof hatte im Rechtsstreit um die Domain
mitwohnzentrale.de festgestellt, dass generische Domainnamen
grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig seien. Sie würden die
Kundenströme nicht unzulässig kanalisieren. Im Einzelfall müsse
allerdings eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen werden.

Einzelheiten zum BGH-Urteil unter www.bundesgerichtshof.de.
Nähere Informationen über die nach eigenen Angaben mit 1,6 Millionen Einträgen größte europäische Domainbörse, unter http://www.sedo.de.