Zeitschriftenverlage beklagen unzulässige verlegerische Konkurrenz des Staates

Der Staat ist verfassungsrechtlich gehalten, sich bei verlegerischer Betätigung zugunsten der freien privaten Presse zurückzuhalten. Zu diesem Ergebnis kommt Professor Dr. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig in einem Gutachten, um das ihn der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gemeinsam mit dem Südwestdeutschen Zeitschriftenverleger-Verband (SZV) aufgrund vielfacher Klagen der Mitglieder gebeten hatte. Die grundgesetzlich gewährleistete Pressefreiheit bedeute die Freiheit von staatlichem Einfluss in jeglicher Beziehung.

Medienaktivitäten seien deshalb mehr als allgemeine wirtschaftliche Aktivitäten des Staates begrenzt. Zwar sei eine staatliche Öffentlichkeitsarbeit zulässig, doch wenn die staatliche Informationstätigkeit in den gesellschaftlichen Bereich hinausgreife, ende ihre Legitimation im Interesse einer freiheitlichen Informationsordnung. Für staatliche Beteiligungsgesellschaften müsse die Öffentlichkeitsarbeit auf den Unternehmenszweck beschränkt bleiben. „Der VDZ fordert die Ministerien des Bundes und der Länder und die staatlichen Unternehmen dringend dazu auf, ihre verlegerische Tätigkeit auf die verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen und entsprechend einzuschränken“, sagt VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. Anderenfalls seien die Verlage aus existentiellen Gründen gezwungen, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Es könne nicht hingenommen werden, dass die öffentliche Hand mit Steuermitteln Fachverlage vom Markt dränge.

In Konkurrenz zu Produkten, vor allem von Fachverlagen, würden Ministerien des Bundes und der Länder tätig, wenn sie etwa über bloße Informationsbroschüren zu geltenden Gesetzen hinaus handbuch- oder kommentarartige Darstellungen herausgeben. Als Beispiel nennt das Gutachten eine 2008 in bereits 5. Auflage erschienene mehr als tausendseitige „Übersicht über das Sozialrecht“ einschließlich einer CD-ROM des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen maßgeblichen Anstoß zu der Untersuchung hätten Publikationen gegeben, die zu hundert Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Messegesellschaften herausgegeben werden. Dies geschehe derzeit in Gestalt von Zeitschriften, Nachschlagewerken, Branchenführern, Hotel- und Restaurantführern und dergleichen, sowohl in gedruckter als auch elektronischer Form.

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