Wein- und Holzmarketing fürchten um Einnahmen

Nach dem Karlsruher Grundsatzurteil gegen die Zwangsabgabe zugunsten der Vermarktungsgesellschaft Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) fürchten nun auch die Marketinggesellschaften des Deutschen Weininstitutes und der deutschen Holzindustrie um ihre Einnahmen. Nach Informationen der Wirtschaftswoche liegt bereits eine Verfassungsklage gegen die Zwangsfinanzierung der Marketinggesellschaft der Holzindustrie vor.

Fondschef Dirk Alfters rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht „in nächster Zeit darüber entscheidet“. In der vergangenen Woche habe die Institution bereits die Sonderabgaben an den sogenannten Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für nichtig erklärt. Aus dem Fonds werde die CMA mit 150 Mitarbeitern finanziert – eine staatliche Werbeagentur für deutsche Nahrungsmittel.

Auch das Deutsche Weininstitut, das seine Marketingkampagnen für deutschen Wein aus Zwangsabgaben von Winzern und Weinhändlern finanziert, fürchte um seine Einnahmen. Laut Institutschefin Monika Reule hat eine Prüfung ergeben, dass das Urteil auf den Weinfonds „nicht eins zu eins übertragbar ist“. Dennoch räume sie ein: „Wir fühlen uns von den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Absatzfonds sehr betroffen.“

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