Unternehmen sollen Datenmissbrauch früher erkennen können

Die Reihe der Datenmissbrauchsvorfälle bei Unternehmen wie der Telekom oder dem Finanzdienstleister AWD reißt nicht ab. Mit dem Adressdatenschutz „Mystery-IDs“ der Customer Care & Consulting GmbH (CC&C) soll sich die unerlaubte Weitergabe von Daten jedoch früh feststellen und die Quelle der Weitergabe identifizieren lassen.

„Die Datenschutzpflicht liegt beim Auftraggeber. Unternehmen, die ihre Daten in die Hände externer Dienstleister legen, müssen daher Sorge tragen, dass diese nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Rechtlich bindend bedeutet das: Datenverarbeitung im Auftrag (DViA)“, geben Customer-Relationship-Management (CRM)- und Qualitätssicherungsexperten von CC&C zu bedenken. Mystery-IDs seien fiktive Kundenadressen, die mit einer realen und aktiven Post- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer ausgestattet sind. Diese Datensätze würden für jeden Auftraggeber exklusiv generiert und in dessen bestehende Datenbank integriert. Zwar sollen die „falschen“ Daten von den „richtigen“ nicht zu unterscheiden sein, doch falle es sofort auf, wenn ein Dritter die Mystery-IDs kontaktiert. Beispielsweise nehme ein CC&C-Mitarbeiter bei telefonischer Kontaktaufnahme den Anruf entgegen, agiere wie eine reale Person und identifiziere auf diese Weise den widerrechtlichen Anrufer.

Durch die Zuordnung der Mystery-IDs zu einer internen oder externen Datenquelle soll zudem aufgedeckt werden können, ob Kundendaten durch eigene Mitarbeiter oder von externer Seite widerrechtlich weitergegeben wurden. Das erleichtere zum einen die Verfolgung des Datenmissbrauchs, zum anderen könne das Unternehmen sicherstellen, dass beauftragte Dienstleister wie Call-Center und Lettershops die Datenschutzvereinbarungen des Unternehmens einhalten. Ein weiterer Vorteil sei, dass das Unternehmen als Erstes vom Datenmissbrauch erfährt und aktiv handeln könne. „Grundsätzlich geht es auch um die unternehmerische Verantwortung gegenüber dem Kunden und nicht zuletzt um die Wahrung des eigenen Rufes“, unterstreicht Peter Apel, Geschäftsführer von CC&C. Der Gesetzgeber habe zwar die Rechtslage zugunsten der Verbraucher verschärft, doch würden strengere Gesetze noch zu keiner Verurteilung und damit auch nicht zu einem effektiven Druck auf die Täter führen. Erst ein Bewusstseinswandel bei den Auftraggebern werde auch zu einer stärkeren Verbrauchersicherheit führen.

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