Unternehmen müssen Nutzer über „Like“-Button aufklären

Wer auf seiner Unternehmenswebsite den Facebook-"Like"-Button integriert hat, muss seine Nutzer künftig darüber aufklären, dass dadurch Nutzerdaten an den US-amerikanischen Konzern gesendet werden. Das Landgericht Düsseldorf reagierte damit auf eine Klage der Verbraucherschutzzentrale NRW

Die Verbraucherschutzzentrale NRW hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg geklagt, weil über das Plugin des „Gefällt mir“- oder „Like“-Buttons von Facebook Daten über das Surfverhalten des Kunden schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an den Konzern gesendet werden. Das Gericht gab den Klägern nun Recht, berichten verschiedene Medien unter Berufung auf dpa: Die Integration des Plugins verletze Datenschutzvorschriften. Dabei wird unter anderem dieIP-Adresse der Nutzer ohne Einverständniserklärung an Facebook weitergeleitet.

Unternehmen müssten Nutzer über die Weitergabe dieser Daten aufklären. „Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie zeigte sich weitgehend zufrieden mit dem Urteil.

Neben Peek & Cloppenburg hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des „Like“-Buttons abgemahnt. Bei P&C handelte es sich dabei um die Website „Fashion ID.“ Mittlerweile hat das Unternehmen die Einstellungen angepasst: Nutzer müssen Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmen damit zu, „dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden“.