Unerwünschte Anrufe nützen keinem

Die Rechts­lage zum Telefonmarketing in Deutschland bedarf einer Neuordnung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Professor Marian Paschke von der Universität Hamburg.

So nehme Laut Gutachten Deutschland im Bereich des so genannten Outbound-Telefonmarketing eine Außenseiterrolle ein.
Daher fordert der Deutsche Direkmarketing Verband e. V. (DDV), Wiesbaden, eine Liberalisierung der Rechtslage auf Basis einer Selbstregulierung der Wirtschaft. „Die restriktive Rechtsprechung ist allein aus rechtlichen Gründen nicht mehr haltbar. Schlimmer ist aber, dass die derzeitige Rechtslage den deutschen Markt benachteiligt. “, kommentiert Gerald Schreiber, Mitglied im DDV-Vorstand, die derzeitige Situation.

Die Branche sei laut Schreiber in der Lage, schnell und jederzeit wirksame Mechanismen zum Schutz vor unerwünschten Anrufen zu schaffen. Dazu gehörten verpflichtende Branchenregeln, die die Privatsphäre des Verbrauchers schützen. So böte sich eine leicht zugängliche und kostenlose Telefon-Robinsonliste dem Verbraucher selbst die Entscheidungsfreiheit, ob er angerufen werden will oder nicht.

Nach derzeit geltender Rechtsprechung verstoßen Anrufe von Unternehmen ohne Einverständnis des Angerufenen grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Auch bei bestehender Vertragsbeziehung dürfen Unternehmen nur in sehr engen Grenzen Kunden anrufen. So ist es beispielsweise Versicherungen nicht erlaubt, ihren Ver­sicherten per Telefon eine für sie sinnvolle Zusatzver­sicherung anzubieten. Auch ein Autohändler darf nicht telefonisch nachfragen, ob dem Käufer das neue Auto gefällt oder nicht.

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