Tipps für die rechtskonforme Webanalyse

Die Webanalyse gibt den Betreibern von Internetseiten wertvolle Hinweise auf ihre Online-Präsenz, informiert über das Nutzerverhalten und dient zur Optimierung der Webseiten. „Immer noch denken viele Website-Verantwortliche, dass der Einsatz von Google Analytics oder anderen Webanalyse-Tools gegen bestehende Gesetze verstößt. Dem ist nicht so“, sagt Christian Vollmert (Luna-park), Leiter der Unit Search im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW).

Die Unit hat jetzt das „Whitepaper Webanalyse und Datenschutz“ vorgelegt. Es bietet eine Übersicht über die in Deutschland zu berücksichtigenden, datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Webanalyse. Laut Vollmert ist die Verwendung von Google Analytics offiziell zugelassen, wenn Unternehmen die entsprechenden Vorgaben berücksichtigen.

Das Whitepaper des BVDW richtet sich demnach an alle Webseitenbetreiber, die Google Analytics und andere Webanalyse-Tools einsetzen und diese datenschutzkonform betreiben möchten. Die Unit Search im BVDW liefert damit detaillierte Einblicke in die richtige Anwendung des Datenschutzrechts in Puncto Einwilligung, Hinweispflicht, Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie Widerspruch und Löschung von Daten. Eine kurze Checkliste für den datenschutzkonformen Einsatz von Webanalyse-Tools rundet das kostenlos erhältliche Whitepaper ab.

Sie können die Praxistipps als PDF-Datei direkt hier herunterladen: BVDW-Whitepaper Webanalyse und Datenschutz