Zuvor hätten der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), der Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WIW) und der Branchendienst „Versicherungstip“ in einer gemeinsamen Aktion dagegen geklagt. Anlass dazu gäbe die Tatsache, dass Tchibo laut AfW bisher nicht über eine zum Vertrieb von Investmentfonds notwendige Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung verfüge. Aufgrund unzulässiger Investment- und Versicherungsvermittlung sei die Entscheidung über die Klage jedoch noch vom Landgericht Hamburg anhängig. Tchibo sehe dieser gelassen entgegen und erwarte keine Lösung vor Herbst 2009. Zudem habe eine Sprecherin des Unternehmens erklärt: „Der Vertrieb der Comdirect-Investmentfonds wurde bereits im März 2009 eingestellt.“
Wenn sich das Umfeld wieder besser gestalte, sei eine Wiederaufnahme des Vertriebs von Investmentfonds bei Tchibo aber auch nicht ausgeschlossen. Gestartet sei der Vertrieb der Comdirect-Fonds über die Tchibo-Website bereits im Herbst 2007. Der Online-Vertrieb von Versicherungen mit dem Partner Asstel und Finanzen (Kredite) mit den Partnern Comdirect und Postbank soll hingegen weiter laufen.