von Jürgen Piram
Zollfahnder und Bundeskriminalamt (BKA) erscheinen urplötzlich und unangemeldet in Geschäftsräumen, Akten und Computer werden beschlagnahmt. Belegschaft und Geschäftsführung sind konsterniert. Hohe Strafen drohen. Das ist nicht der Beginn des Drehbuches zu einem Agententhriller, sondern ein leider viel zu realistisches Szenario aus dem Geschäftsalltag in Deutschland. Der Hintergrund: Verdacht auf Handel mit Terroristen.
Handel mit Terrorverdächtigen – ob gewollt oder ungewollt – kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Im Zuge der weltweiten Terrorismus-Bekämpfung hat die Europäische Union mit zwei Verordnungen eine Resolution des UN-Sicherheitsrates zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt. Diese verbieten Geschäfte jeglicher Art mit terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland. Betroffen sind alle am Wirtschaftsleben beteiligten Personen, ex- und importorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen. In Deutschland liegt die maximale Strafandrohung bei Zuwiderhandlung bei 15 Jahren Gefängnis und bis zu 500 000 Euro Geldstrafe. Schon der Versand eines Angebotes, und sei es nur aus Fahrlässigkeit, kann strafbar sein. Haftbar ist die Geschäftsführung persönlich.
Die Europäische Union (EU) führt offizielle Sanktionslisten der Personen und Unternehmen, mit denen jeglicher Handel strikt untersagt ist. Darüber hinaus führen die USA, das Vereinigte Königreich sowie die Weltbank entsprechende Daten. Unternehmen sind zum Abgleich ihrer Adressen mit diesen Sanktionsdateien verpflichtet. Die Kontrollen müssen nachweisbar dauerhaft eingerichtet sein. Da die Sanktionslisten häufig aktualisiert werden, ist eine permanente Überprüfung der Daten erforderlich. Die Thematik betrifft im Übrigen keinesfalls nur die Exportwirtschaft: Terrorverdächtige agieren auch im Inland. Die aktuelle Zahl der Ermittlungsverfahren des BKA liegt angabegemäß über 200.
Wie können sich Unternehmen nun wirksam gegen die drastischen Strafandrohungen schützen? Ein manueller Abgleich gegen mehr als 5 000 – teilweise arabische oder asiatische – Namen im empfohlenen Rhythmus von 14 Tagen ist offensichtlich untauglich. Die professionelle Lösung heißt Compliance-Software. Auf das Adressmanagement spezialisierte Unternehmen bieten Softwarelösungen an, die den Anwender in die Lage versetzen, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, und ihn so effektiv vor Strafe schützen. Den Stellenwert, der dieser Thematik auch im politischen Raum eingeräumt wird, zeigt schon die Tatsache, dass die Entwicklung entsprechender Lösungen aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung im Rahmen des Zentralen Investitionsprogramms Mittelstand (ZIM) gefördert wird.
Die SPH AG beispielsweise entwickelt derzeit die Lösung SPH-Anti-Terror-Check. Der Prozess ist weit fortgeschritten – derzeit läuft die Beta-Test-Phase. Die Software gleicht in einem technologisch aufwändigen aber dennoch schnellen und sicheren Verfahren Adressdaten gegen die jeweils aktuellen offiziellen Sanktionslisten ab und liefert zuverlässige, gewichtete und in individuell einstellbare Klassen zusammengefasste Gesamtergebnisse. Adressdaten, die so oder ähnlich in den Sanktionslisten geführt sind, werden erkannt und mit der entsprechenden Gewichtung angezeigt. Diese Lösung wird Unternehmen als integraler Bestandteil der SPH-Versandhandelssoftware oder als Webservice-Lösung zur Verfügung gestellt. Der Anwender wird durch den Einsatz der Software in die Lage versetzt, die beschriebenen rechtlichen Verpflichtungen revisionssicher zu erfüllen.
Das System verfügt über eine Reihe funktionaler Schwerpunkte, die bei der Auswahl einer Compliance-Software grundsätzlich beachtet werden sollten:
• Permanenz: Ständiger Abgleich aller Adressen eines Unternehmens mit den Sanktionslisten
• Sensibilität: Interpretation unterschiedlichster Formate von Sanktionslisten
• Prüfpflicht: Automatische Überprüfung jeder Adresse, zum Beispiel eines neuen Kunden
• Vielfältigkeit: Nutzung international verfügbarer Sanktionslisten
• Transparenz: Dokumentation sämtlicher Prüflisten – Revisionssicherheit
• Glaubwürdigkeit: Ausschließlicher Einsatz offizieller Sanktionslisten
• Aktualität: Verwendung der jeweils aktuellsten Versionen der Sanktionslisten
Unternehmen, die diese Kriterien bei der Auswahl ihrer Compliance-Software beachten und die gewählte Lösung pflichtgemäß einsetzen, wird der eingangs beschriebene Überraschungsbesuch der Zollfahndung mit hoher Wahrscheinlichkeit erspart bleiben.
Über den Autor:
Jürgen Piram ist Leiter des Geschäftsbereiches Adressmanagement der SPH AG.