Rundfunkfreiheit verlangt Neuregelungen im ZDF-Staatsvertrag

Gestern verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil im Verfahren um den ZDF-Staatsvertrag. Mehrere Regelungen dieses Vertrages sind demnach verfassungswidrig. Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss auf ein Drittel reduziert werden.

Der Fernsehrat des ZDF, der 77 Mitglieder hat, besteht jetzt jedoch zu 44 Prozent aus staatsnahen Vertretern. Im Verwaltungsrat, der den Intendanten überwacht, sind sechs von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Die Verfassungsrichter betonen, das Grundrecht der Rundfunkfreiheit verlange für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien. Das Verfahren war durch Normenkontrollanträge der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz und des Hamburger Senats gegen einen ihrer Ansicht nach übermäßigen Einfluss des Staates im Fernseh- und Verwaltungsrat in Gang gesetzt worden.

Transparenz über die Arbeit der Gremien herstellen

Entgegen der derzeitigen Rechtslage ist der Anteil staatlicher und staatsnaher Personen im Fernseh- und im Verwaltungsrat auf ein Drittel zu begrenzen. Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive dürfen auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben; auch sind
Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten. Die persönliche Unabhängigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung ist dadurch zu sichern, dass die
Gremienmitglieder weisungsfrei gestellt werden und nur aus wichtigem Grund abberufen werden dürfen. Zudem muss ein Mindestmaß an Transparenz über die Arbeit der Aufsichtsgremien hergestellt werden. Die Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

„Die Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit des ZDF im Interesse der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte ZDF-Intendant Thomas Bellut nach dem Urteil. Karlsruhe habe die Bedeutung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont und die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt. „Das ZDF wird die anstehenden Beratungen der Länder zu den erforderlichen Anpassungen des ZDF-Staatsvertrages konstruktiv begleiten.“

Hinweis für die Überprüfung der Landesrundfunkgesetze

Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz zeigte sich sehr zufrieden mit dem klaren Bekenntnis des Verfassungsgerichts zur Binnenkontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: „Damit sollten die übergriffigen Versuche der Landesmedienanstalten, sich als Generalkontrolleure des Fernsehens in Deutschland zu positionieren, endgültig vom Tisch sein. Das sehr ausgewogene Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt den Ländern klare Hinweise, nicht nur für die erforderlichen Nachbesserungen des ZDF-Staatsvertrages, sondern auch für die Überprüfung der jeweiligen Landesrundfunkgesetze, die die Arbeit der ARD-Anstalten regeln.“

Der Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Kurt Beck, erklärte: „Das Urteil aus Karlsruhe stärkt die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Für die Zukunft wurden vor allem klare Maßstäbe zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien und ihrer Vielfalt gesetzt. Dabei finden sich die Grundstrukturen des Normenkontrollantrages in der Entscheidung wieder. Durch die Frist, die den Ländern bis zum 30. Juni 2015 gegeben wurde, bleiben die Aufsichtsgremien des ZDF arbeitsfähig.“

Anlass für das Karlsruher Verfahren war der Eklat um die gescheiterte Vertragsverlängerung für den ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Im Jahr 2009 hatte der von der Union dominierte ZDF-Verwaltungsrat unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag Brenders nicht verlängert, obwohl der damalige ZDF-Intendant Markus Schächter für eine Verlängerung plädiert hatte.

(Bundesverfassungsgericht/ZDF/asc)