Gerade durch die Osterweiterung kämen zusätzliche Herausforderungen
auf die Mitgliedstaaten im Kampf gegen Produktpiraten zu. Dies
erklärten der Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und
Markenpiraterie e. V. (APM) und der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) in einer Pressemeldung.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, effektive
Maßnahmen zu treffen, die Herstellung und den Vertrieb gefälschter
Produkte zu verhindern und entsprechende Sanktionen zu ermöglichen.
Deutlich werde auch, dass die Kommission auf Eigeninitiative der
Wirtschaft setze. Die Einführung einer Verbandsklage soll gemeinsame
Aktionen und die Zusammenarbeit fördern. Gerade dies begrüßte APM
besonders, da die Vorteile eines gemeinsamen Handelns noch von vielen
Unternehmen verkannt werden. Schon durch gezielten Informations- und
Erfahrungsaustausch – gerade auch branchenübergreifend – ließen sich
viele Fehler bei der Produkt- und Markenpirateriebekämpfung
vermeiden, wertvolle Zeitvorteile erreichen und erhebliche Kosten
sparen.
APM und DIHK wollen die in der Richtlinie vorgesehenen
Maßnahmen auf nationaler Ebene unterstützen. Produkt- und
Markenpiraten schädigen den Staat, die Verbraucher und die
Unternehmen und tragen zum Abbau von Arbeitsplätzen innerhalb der EU
bei. „Schnäppchenjäger“ schaden sich auf Dauer selbst.