Geklagt hatte die Andechser Kloster Gaststätten GmbH gegen die Molkerei. „Wir wollen einfach vor Gericht klären lassen, wer darf in welchem Umfang ,Andechser’ benutzen”, hatte der Sprecher des Kloster Andechs, Martin Glaab, laut „Abendblatt“ vor der Urteilsverkündung erklärt und nach dem Richterspruch resümiert: „Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden.”
Denn der zweite Teil der klösterlichen Unterlassungsklage sei aus formalen Gründen vor Gericht durchgefallen. „Zu unbestimmt, zu weit gefasst”, hätten die Richter befunden. Das Kloster hatte durchsetzen wollen, dass die Molkerei – die Familie Scheitz verarbeitee pro Jahr rund 90 Millionen Liter Milch von 600 Bio-Bauern – das Attribut „seit 1908” aus ihrer Werbung nimmt, da es den Betrieb erst seit 1980 geben würde.
Wer darf mit „Andechser” werben und wofür? Der Käse-Krieg am Heiligen Berg, er tobe seit längerem, so die „Abendzeitung“. Beide Betriebe werben mit dem Namen Andechs. Die Molkerei mit der Marke „Andechser Natur”, die Benediktiner mit dem Slogan „Andechs – Genuss für Leib und Seele”. Das allein dürfe kein Problem sein, andernorts klappe die friedliche Koexistenz trotz gemeinsamer geografischer Bezeichnungen auch.
Immer wieder seien Werbekampagnen zum Auslöser von Klagen geworden. Zuletzt habe die Molkerei gegen eine „Andechser Frischkäsezubereitung” der Mönche vorgehen wollen, weil sie das Recht an ihrer Marke verletze. Der Käse werde gar nicht im Kloster hergestellt, sondern nur vermarktet. Die Mönche hätten „gar keinen Schimmer vom Käsemachen“, heißt es in der Zeitung.
Die Abtei habe argumentiert, dass es ihr frei gestellt sein müsse, eine geografische Bezeichnung zu verwenden, die mit ihr verbunden sei. Damit fanden Sie bei den OLG-Richtern offensichtlich offene Ohren. Es erging ein entsprechender Hinweis, worauf die Molkerei ihren Antrag zurückzog. Die „Abendzeitung“ folgert: „Das Ende des Käse-Kriegs? Wohl kaum.“