Mit „100 Prozent Ökostrom“ darf geworben werden

Selbst wenn im Öko-Tarif teilweise Atomenergie aus der Dose fließt, ist es Stromversorgern erlaubt, mit Ökostrom zu werben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) begründet seine Entscheidung damit, dass durch Öko-Tarife die Nachfrage nach erneuerbaren Energien gestärkt werde.

Wörtlich genommen werde die Werbung der wahren Sachlage zwar nicht gerecht, da ins Netz sowohl Strom aus Kernkraft, fossilen Energieträgern, Wasser, Windkraft sowie Photovoltaik eingespeist würde. Infolge der ausführlichen Berichterstattung über die Liberalisierung des Strommarktes und die damit verbundene Möglichkeit des Stromversorgers einerseits sowie über den Klimawandel und die damit einhergehende Diskussion über die verschiedenen Energiequellen andererseits, würden Werbeaussagen zu „Ökostrom“ durchschnittlich informierte Verbraucher aber nicht irreführen.

Stromversorger, die Ökostrom anbieten, seien jedoch dazu verpflichtet, in dem Umfang, in dem ihre Kunden Strom abnehmen, Strom in das Netz einzuspeisen, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. So führe der Wechsel von Verbrauchern von herkömmlichen Versorgern zu Ökostromanbietern dazu, dass der entsprechende Versorger zur Erfüllung seiner Verpflichtung Strom aus erneuerbaren Energien nachfragt. Das kann laut dem OLG bei funktionierendem Markt bewirken, dass Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien unterstützt werden.

Zudem fehle es an der wettbewerbsrechtlichen Relevanz einer Irreführung, wenn man annehmen wollte, ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Bevölkerung unterliege der falschen Vorstellung, dass der jeweils entnommene Strom bei einem Wechsel vollständig aus erneuerbaren Energiequellen stamme. Grund: Aus der Sicht der Verbraucher, die sich für „Ökostrom“ entscheiden, ist maßgeblich, dass sie einen Beitrag dazu leisten möchten, die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu fördern und eine Abkehr von der Stromgewinnung aus fossilen Energiequellen oder Kernenergie zu unterstützen. In dieser Erwartung würden sie aufgrund der Verpflichtung entsprechender Versorger nicht enttäuscht.

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