Marktforscher wollen Status quo beibehalten

Das EU-Datenschutzkonzept bringt die Markt- und Meinungsforscher in Bedrängnis. Eine auf diesem Konzept basierende Gesetzesverabschiedung würde den Handlungsspielraum der Branche stark beschneiden. Denn das „Gesamtkonzept für Datenschutz in der Europäischen Union“ beinhaltet die Einführung eines allgemeinen Transparenzgrundsatzes bezüglich der Erhebung von Daten, einen verstärkten Jugendschutz und die Einführung eines Rechts auf Vergessen.

Mit ihrer Stellungsnahme reagieren die Marktforschungsverbände Esomar und Efamro auf das EU-Konzept, das im November 2010 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Ein wichtiger Punkt der Regelung ist eine Anhebung der Altersgrenze bei der Ansprache von Jugendlichen in der Marktforschung ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Liegt diese Altersgrenze noch bei 14 Jahren, fordert das neue EU-Datenschutzkonzept eine Anhebung auf 18 Jahre. Dies würde jedoch nach Ansicht der Marktforschungsverbände den Jugendlichen das Recht nehmen, als Teil der Gesellschaft aufzutreten.

Ähnliches gilt im Hinblick auf das neu vorgesehene Recht auf Vergessen. Gemäß EU-Datenschutzkonzept soll jeder Bürger das Recht haben, die Einstellung der weiteren Bearbeitungen zu fordern, ebenso die Speicherung personenbezogener Daten. Für die Forschungsbranche würde sich eine konsequente Umsetzung dieses Vorschlags stark negativ auswirken. So ist in der Branche die Verifizierung von Studien ohne die Datenspeicherung für einen bestimmten Zeitraum nahezu unmöglich. Im Fokus der Stellungnahme der Marktforschungsverbände steht daher die Beibehaltung geltender Bestimmungen im Hinblick auf die Erhebung und Weiterverarbeitung von Daten in der Markt- und Meinungsforschung.

Hinzu kommt, dass die EU Kommission in ihrem vorgeschlagenen Konzept immer noch keine klare Definition zu einem bereits angekündigten Profiling-Verbot einnimmt. Dabei wäre gerade für die Markt- und Sozialforschungsinstitute eine Präzisierung des Verbotsumfangs vonnöten, um möglichst bald Sonderregelungen für die Branche einzufordern und sich auf mögliche Beschränkungen einzustellen. Die weiteren Planungen auf EU-Ebene sehen vor, dass den EU-Mitgliedstaaten im Sommer dieses Jahres ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf vorgelegt werden soll.

www.esomar.org

www.efamro.com