Zudem fordert Kannengießer, die Straftatbestände für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte aus dem Schatten des Nebenstrafrechts in das Licht des Strafgesetzbuches zu über- und Mindesthaftstrafen von sechs Monaten einzuführen: „Es kann nicht sein, dass trotz der erheblichen kriminellen Energie der Täter und den enormen Renditen, die mit Produkt- und Markenkriminalität erzielt werden könnten, die Fälscher faktisch kein Risiko eingehen, zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden.“
Angesichts der Erkenntnis, dass hinter Produkt- und Markenfälschung ähnliche und zum Teil sogar dieselben Strukturen organisierter Kriminalität stünden wie beim Waffen- oder Drogenhandel, sei eine intensivere Kooperation der Sicherheitsbehörden auf internationaler Ebene sowie zwischen Bund und Ländern notwendig. Auch die Verbreitung von Piraterieware im Internet müsse eingedämmt werden. Darüber hinaus brauche es bei der Aufklärung der Verbraucher, die sich der Brisanz des Problems offenkundig vielfach noch nicht hinreichend bewusst seien, die Unterstützung des Staates.