Lizenz zum Werben: BGH prüft Markenstreit um „Öko-Test“-Label

Ein "Öko-Test"-Siegel kann prima Werbung sein. Doch was, wenn das Produkt so gar nicht getestet wurde? Das Verbraucher-Magazin hat drei Unternehmen verklagt. Es könnte vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Das Verbrauchermagazin "Öko-Test" will sich vor dem Bundesgerichtshof sein Recht erstreiten. (© Imago (Montage: asw))

Darf ein Unternehmen mit dem „Öko-Test“-Label für den roten Fahrradhelm werben, wenn ein blauer Helm getestet wurde? Nein, sagt die Zeitschrift „Öko-Test“. Sie hat die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie den niederländischen Discounter Matratzen Concord in drei Fällen verklagt. Es geht um Baby-Produkte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen, die teils nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen. Am Donnerstag ging der Markenstreit um das „Öko-Test“-Label vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in die nächste Runde.

„Öko-Test“ spricht von einem „wachsenden Label-Missbrauch“ und hofft, dass der BGH dem einen Riegel vorschiebt. Bei der eineinhalbstündigen Verhandlung in Karlsruhe deutete sich an, dass der BGH dem Verbrauchermagazin den Rücken stärken könnte. Das oberste deutsche Zivilgericht will sein Urteil aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden (I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).

„Die Klägerin hat ein vitales Interesse, die Nutzung der Marke zu kontrollieren, weil ihr Ruf davon abhängt“, betonte der „Öko-Test“-Anwalt in Karlsruhe. Wenn mit dem Label geworben werde, ohne dass die abgebildete Ware getestet wurde, könnte der Verbraucher enttäuscht werden. „Das fällt auf uns zurück.“ Der Anwalt warf den beklagten Unternehmen vor, die Wertschätzung der Marke ohne Gegenleistung für Eigenwerbung zu nutzen.

„Öko-Test“-Siegel ist seit 2012 als Marke geschützt

Der Verlag gibt seit mehr als drei Jahrzehnten das Magazin „Öko-Test“ heraus, in dem Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht werden. Seit 2012 ist das Siegel auch als Marke geschützt. Wer damit werben möchte, muss einen Lizenzvertrag abschließen.

Die beklagten Unternehmen weisen unlautere Werbung zurück. Werde ein Lattenrost als öko-verträglich getestet, sei dies eine wichtige Information für den Verbraucher – die Größe spiele dabei keine Rolle. „Öko-Test“ wolle mit den Lizenzen für jedes einzelne Produkt Geld machen, so ihr Anwalt.

„Öko-Test“ betonte hingegen: Testanbieter müssten die Kontrolle darüber behalten, was mit ihren Urteilen geschieht. Das schütze auch den Verbraucher. Weil es zum Beispiel in Farben unterschiedliche Schadstoffe gebe, sei es nicht egal, ob ein grünes oder rotes T-Shirt getestet wurde.

Richter deutet Erfolg für „Öko-Test“ an

Die Vorinstanzen hatten das Kontrollinteresse des Verbrauchermagazins bejaht. „Das ist möglicherweise nicht zu beanstanden“, so der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch.

Zwei der Fälle hatten die Karlsruher Richter bereits im Januar 2018 verhandelt, diese aber bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt. Darin deuteten die EU-Richter bei einem ähnlichen Verfahren nun an, dass das „Öko-Test“-Label aufgrund seiner Bekanntheit einen erweiterten Schutz genießen könnte. Ob das Label in dem Fall – hier ging es um Zahnpasta – missbraucht wurde, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf prüfen.

dpa

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