Wichtiger Kernpunkt der Novelle ist das Listenprivileg und die unbedingte Einwilligung der Verbraucher in die Erfassung der eigenen Daten, die so genannte Opt-in-Regelung. Bisher durften Werbetreibende Adresslisten mit personenbezogenen Daten einkaufen, ohne dass die listenmäßig Erfassten zugestimmt hätten. Das sollte nun durch das Opt-in Voraussetzung werden.
Ralf Strehlau, Chef der Anxo Management Consulting geht davon aus, dass die Branche zumindest scheinbar mit einem „blauen Auge“ davon gekommen sei. „Auf den ersten Blick ist dies eine gute Nachricht, aber auf den zweiten Blick eine Katastrophe. Die Datenschützer werden sich nicht damit zufrieden geben.“ Grundsätzlich werde sich das Vorhaben nur verzögern. „Spätestens in der neuen Legislaturperiode werde eine Novellierung des BDSG in Angriff genommen werden“, ist der Berater überzeugt.
Damit wird das Thema weiterhin aktuell bleiben und auch Gegenstand in den Medien sein. Die Dialogmarketing-Branche muss weiterhin mit Unruhe und einer Verunsicherung der Marktteilnehmer rechnen. Strehlau: „Eine entschärfte Novellierung, wie beispielsweise von der CDU befürwortet wäre der bessere Weg gewesen. Das Thema wäre vom Tisch und alle wüssten woran sie sind!“
Bereits gestern informierte der Deutsche Dialogmarketingverband seine Mitglieder, dass alle Zeichen darauf hindeuten, dass „die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes der Diskontinuität anheim fallen wird“. Auch der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) habe aus Unionskreisen erfahren, dass die BDSG-Novelle II in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird, weil sich die Koalitionsfraktionen im Punkt „Verbandsklagerecht“ nicht einigen konnten. Einige Marktbeobachter warnen jedoch, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher von einem Scheitern gesprochen werden kann. Denn wie aus gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, haben die Union und SPD die Gespäche wieder aufgenommen. cth