Gegenwärtig haben Verbraucher keine Wahl: Jeder Kabelbetreiber oder PayTV-Veranstalter versorgt seine Kunden mit seinen eigenen Decodern, die jeweils nur die Angebote dieses Kabelbetreibers oder PayTV-Veranstalters empfangen kann. Verbraucher, die Zugang zu anderen Inhalten suchen, müssen neue Geräte kaufen. Dies behindert den Wettbewerb bei digitalen Diensten erheblich. Zudem will kein Konsument mehrere „set-top-Boxen“ auf seinem Fernseher „stapeln“.
Die „Alliance for Interoperable TV“, zu der Inhalteanbieter, Gerätehersteller und ein Kabelanbieter zählen, begrüßt den Vorschlag. Damit werde gewährleistet, dass Verbraucher überall in Europa die ganze Bandbreite interaktiver Fernsehinhalte nutzen können.
Nach dem Vorschlag des Industrie-Ausschusses würde ein einheitlicher europäischer Standard vorgeschrieben für
-alle interaktiven digitalen TV Plattformen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen EU-Gesetzgebung entweder neu gestartet werden, oder, wenn sie schon existieren, mit einer neuen Anwendungsprogrammierschnittstelle versehen werden (dies würde ab Frühjahr 2002 gelten);
– alle Endgeräte, die für den Empfang digitaler interaktiver Fernsehdienste auf solch neuen interaktiven digitalen TV Plattformen eingesetzt werden.
Der Vorschlag des Industrie-Ausschusses steht nun am 12. Dezember 2002 im Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung an.