Gegen Telefonwerbung noch effektiver vorgehen

Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) haben zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings erarbeitet. In die Entwicklung des neuen Standards war erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen.

„Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs von DDV, CCV und Bundesnetzagentur“, beschreibt CCV-Vizepräsident Walter Benedikt. „Er schafft eine gute Arbeitsgrundlage für unsere Mitglieder und Transparenz der Branche für den Verbraucher.“ Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. Für die Mitglieder von DDV und CCV ist eine sechsmonatige Übergangsfrist zur Umsetzung aller Vorgaben vorgeschrieben.

DDV-Präsident Patrick Tapp erklärt: „Wir setzen damit unmissverständlich klare Branchenstandards, wie Telefonmarketing verbraucherfreundlich definiert ist. Auf dieser Grundlage kann die Bundesnetzagentur denjenigen, die Gesetzen und den Regeln der Branche entgegen handeln noch erfolgreicher das Handwerk legen.“ Tapp weiter: „Bei der Telefonwerbung stehen stets die Wünsche der Kunden im Fokus. Die Branche nutzt hier aktiv das Instrument der Selbstregulierung und geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation.“

Customer Service verpflichtet sich zum kundenfreundlichen Marketing

Beide Verbände heben besonders hervor, dass der Branchenkodex im intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur in Bonn entstanden ist. „Durch die klaren Regeln, zu denen sich die Customer Service und Contact Center der Branche jetzt freiwillig verpflichten, wird die Akzeptanz des grundsätzlichen kundenfreundlichen Marketinginstruments Telefon deutlich gestärkt werden“, prognostiziert der Vorsitzende des zuständigen DDV-Councils Customer Services, Attikus A. Schacht. In Deutschland arbeiten rund 6.700 Contact Center mit etwa 520.000 Beschäftigten.