Die Staatsanwaltschaft München hatte seit mehr als zwei Jahren wegen aktiver und passiver Bestechung gegen leitende Personen der beiden Werbezeitenvermarkter IP Deutschland und Seven One Media sowie gegen 50 Personen aus 15 nebenbeteiligten Firmen – Mediaagenturen – ermittelt. Kern des Ermittlungsverfahrens war die Frage, ob Rabatte oder Kickbacks der Vermarkter Bestechung der Mediaagenturen sind. Dies hätte der Fall sein können, wenn Mediaagenturen tatsächlich Händler und damit eine eigene Wirtschaftsstufe wären.
Die Ermittlungen wurden nach dem Eingriff des Bundeskartellamtes im Jahr 2007 aufgenommen. Das Kartellamt vermutete bei den Share Deal Rabatten beider TV-Werbezeitenvermarkter einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Diese Ermittlungen wurden gegen Zahlung einer Geldbuße von mehr als 200 Millionen Euro eingestellt. Entgegen anderslautenden Medienberichten zog die Staatsanwaltschaft München zu keinem Zeitpunkt eine Einstellung der Verfahren gegen Geldleistung in Betracht. mz