In der nun publizierten Urteilsbegründung im Streit um den „Eipott“, heißt es: „Die Gemeinschaftswortmarke iPod ist unter anderem für ‚Geräte und Behälter für Haushalt und Küche’ geschützt.“ Der Fall zeigt, wie weitreichend Apple seine Markennamen hat sichern lassen. Der „Eipott“ – ein Eierbecher in der angedeuteten Form des iPods und mit einem Becher, der an das Navigationsrad des iPods erinnert – ist den Apple-Oberen ein Dorn im Auge.
Ende letzter Woche bekam Apple vom Oberlandesgericht Hamburg recht, allerdings wurde nur der Name verboten, nicht das Produkt selbst. Zwar dürfte ein Eierbecher mit dem Apfel-Logo kaum auf der Agenda der Apple-Labors stehen. Gleichwohl geht der Konzern knallhart gegen Wortschöpfungen auch jenseits der IT-Branche vor. Wer am Ende der Gewinner sein wird, ist völlig offen, unabhängig vom aktuellen Urteil der Richter. Denn der skurrile Fall sorgt für Aufsehen. In den Internetforen stapeln sich die höhnischen Kommentare. Endlich herrsche Klarheit, nachdem er vergeblich versucht habe, Musik vom Computer auf den „Eipott“ zu laden, ätzt ein Nutzer mit Blick auf die von Apple ins Feld geführte „Verwechslungsgefahr“.
Bei Koziol gibt man sich entspannt und nutzt die plötzliche Publizität. Fett prangt seit Neuestem ein Link mit „Eierbecher-News“ auf der Internetseite. Gleichwohl will man den Anspruch von Apple nun abschließend vor Gericht prüfen lassen, heißt es.