Das Geschäftsmodell Mobiles Fernsehen gerät ins Stocken

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hält das aktuelle Versuchsprojekt DVB-H für gescheitert. Die Landesmedienanstalten fordern das Konsortium Mobile 3.0, das im Januar die Sendelizenz für den Übertragungsstandard DVB-H erhalten hatte, auf, die Rechte zurückzugeben.

Die Münchner Betreibergesellschaft habe es nicht geschafft, ihre bei der Lizenzvergabe gemachten Ankündigungen einzuhalten, begründet ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich die aktuelle Entscheidung. Bis Ende Oktober habe das Konsortium noch Zeit, die Lizenz zurückzugeben. Sollte dies nicht rechtzeitig passieren, müsse ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden, heißt es bei der ZAK.

„Wir erwarten, dass das Konsortium Mobile 3.0 bis Ende Oktober die Lizenz zurückgibt. Mit einer schnellen Rückgabe wird der Weg frei für einen möglichen Neustart von DVB-H unter veränderten Rahmenbedingungen“, erklärt Langheinrich in einer ZAK-Aussendung. Auf diese Weise könne auch auf die veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angemessen reagiert werden. „Mobile 3.0 konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen“, stellt Langheinrich fest.

Das Betreiberkonsortium habe in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen nicht mehr als ausreichend einschätzt, um an dem ursprünglichen Gesamtmodell unverändert festzuhalten. „Wir ziehen daraus den Schluss, dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt“, erläutert Langheinrich. „Bei der Ausschreibung der Landesmedienanstalten haben sich insgesamt 29 Unternehmen um Lizenzen beworben. Dass wir den Zuschlag erhalten haben, erlaubt uns die Ausstrahlung von derzeit 14 TV-Sendern, drei Radiostationen und verschiedenen Datendiensten für den mobilen Empfang“, hatte ein Mobile-3.0-Sprecher noch im Mai dieses Jahres bestätigt.

Zum jetzigen Aus übt man sich noch in Zurückhaltung. „Bisher kennen wir nur die Pressemitteilung der ZAK und werden daher auf eine schriftliche Stellungnahme der Landesmedienanstalten warten. Nach Prüfung dieses Schreibens werden die Gesellschafter von Mobile 3.0 über die weiteren Schritte beraten und beschließen“, kündigt eine Sprecherin an. Darüber hinaus würde man derzeit keine weiteren Stellungnahmen abgeben. „Der Mobile-TV-Markt kämpft in Deutschland derzeit noch mit einigen großen Problemen. Diese betreffen sowohl den administrativen als auch den vertriebstechnischen Bereich“, beschreibt Klaus Böhm, Senior Manager beim Unternehmensberater Deloitte, die gegenwärtige Situation.

So seien etwa noch keine Vertriebspartner für Handy-TV vorhanden. „Die unverzichtbaren Vermarktungsvereinbarungen mit den Mobilfunkanbietern stehen noch aus“, schildert Böhm. Erschwerend komme noch hinzu, dass einige Mobilfunkanbieter bereits DVB-T-fähige Handys als Alternative anbieten, was den Sendestart von DVB-H weiter behindere. „Insgesamt muss man feststellen, dass sich das Geschäftsmodell Mobile TV noch nicht am Markt bewährt hat. Das zeigt auch der internationale Vergleich ganz deutlich“, so Böhm abschließend. -pte

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