Zwar soll die neue Technik die Lust der Kunden auf Musik neu entfachen, doch ergeben sich in Bezug auf Copyright und Lizenzen neue Probleme. Dennoch soll mit der Musik aus der Cloud das Konzept des tatsächlichen, persönlichen Besitzes von Musik überholt sein, wie die New York Times berichtet. Eine neue Generation von Konsumenten sei eher bereit, eine Gebühr für unbeschränkten Zugang zu einer virtuellen Jukebox zu bezahlen, als einzelne Songs zu kaufen.
Für die Musikindustrie stellt das alte Modell des Einzelverkaufs von Musik jedoch die weitaus profitablere Variante dar, weshalb diese auch an Wegen arbeiten soll, das Konzept aufrechtzuerhalten. Michael Robertson, Online-Musik-Unternehmer, glaubt allerdings nicht, dass solche Vereinbarungen möglich sein werden. Sein ehemaliges Unternehmen mp3.com habe bereits im Jahr 2000 ermöglicht, Musik zu streamen, solange man belegen konnte, die Songs auch tatsächlich zu besitzen.
Als Betreiber der Seite www.mp3tunes.com biete Robertson Konsumenten mittlerweile die Möglichkeit, Musik hochzuladen und diese danach auf unterschiedlichen Endgeräte wie Mobiltelefonen, Internet-Radios oder Spielkonsolen wiederzugeben. Auch in diesem Fall gibt es offene Fragen bezüglich des Copyrights der Musik, die gerade vor Gericht geklärt werden. Letztlich müssten sich die Musiklabels jedoch auf den Umstieg auf Cloud-Service vorbereiten und hätten bereits angekündigt, angemessene Angebotspakete zu schnüren. „Wir halten definitiv Ausschau nach der nächsten Innovationswelle um die Qualität des Musikkonsums für die Kunden zu verbessern“, so ein Brancheninsider. pte