Bundestag erweitert Schutz vor Telefonwerbung

Um Verbraucher besser vor per Telefonwerbung untergeschobenen Abonnements oder Verträgen zu schützen, beschloss der Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen, dass Kunden das Recht zum Widerruf bekommen sollen. Danach können Verstöße gegen das Verbot der Telefonwerbung ohne Einwilligung der Verbraucher künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 geahndet werden, wie das Handelsblatt berichtet.

Verboten sei nun auch die Unterdrückung der Rufnummern bei Werbeanrufen. Ignorierten beispielsweise Call Center diese Bestimmung, könne sie das bis zu 10 000 Euro kosten. Nicht durchsetzen konnten sich hingegen die Länder, die eine schriftliche Bestätigung für Verträge per Telefon gefordert hatten. Beispielsweise hätte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine solche Lösung abgelehnt, weil nach einem Anruf nicht immer klar sei, ob der Verbraucher auch eingewilligt habe, und es einen Streit geben könne, wer nun wen angerufen habe.

Die CDU-Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner habe sich dafür ausgesprochen, dass die Union die Gesetzespläne wegen dieses Punktes nicht scheitern lassen wollte. Auch die FDP habe der Regierungsvorlage zugestimmt. Demgegenüber hätte sich die Linke enthalten und hätten Die Grünen sie abgelehnt. Der Bundesrat müsse den Gesetzesplänen nicht formal zustimmen.

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