Bundeskartellamt prüft die geplante VDZ-Empfehlung

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat im Rahmen des Projektes Phoenix eine Vielzahl verschiedenster Verfahren zur Abrechnung von kostenpflichtigen Online Inhalten geprüft und beabsichtigt, seinen Mitgliedern insgesamt vier Anbieter zu empfehlen.

Die Abgabe der Empfehlung bedarf jedoch noch
der endgültigen Abstimmung mit dem Bundeskartellamt. Hierzu werden seit Anfang Februar Gespräche mit dem Kartellamt geführt.
Nach den Plänen vieler Verlage sollen Internet-Inhalte wie im
Print-Geschäft in Zukunft neben der Finanzierung über Werbung als
weitere Erlösquelle die Finanzierung über kostenpflichtige Inhalte
ermöglichen. Ansonsten bleibt vielen Verlagen mangels ausreichender
Einnahmequellen nur die Reduzierung oder Einstellung ihrer
Internetangebote. Das Nachsehen haben User und Verlage gleichermaßen.

Die hohe Intransparenz bei den Bezahlverfahren und die vielen unterschiedlichen Anbieter auf dem Markt haben bisher die Durchsetzung eines oder mehrerer Bezahlverfahren als Standard verhindert. Ohne eine Empfehlung für einzelne Anbieter ist es künftig nicht zu erwarten, dass sich ein oder mehrere Verfahren als Standard etablieren werden, denn selbst in den im Online Geschäft weiterentwickelten USA gibt es keine einheitliche Lösung. Solange entsprechende Standards fehlen, wird sich das Geschäft mit
kostenpflichtigen Inhalten nicht entwickeln.

Die Idee ist bestechend: Mit der Etablierung von Standards würde den Online Usern ein
einfacher und sicherer Weg für die Bezahlung von Kleinstbeträgen für
Inhalte auf den Websites der VDZ-Mitglieder geboten. Sie müssten sich
nur einmal bei den empfohlenen Anbietern registrieren und könnten
dann bei allen Verlagen, die sich der Empfehlung anschließen,
bezahlpflichtige Inhalte beziehen.

www.vdz.de