Der Name habe einen Wiedererkennungswert und sei deshalb schützenswert, heißt es weiter. Nach Berichten soll das Paar einen Antrag beim US-amerikanischen Marken- und Patentamt gestellt haben, um den künftigen Gebrauch schützen zu lassen. Der Antrag der Eltern werde derzeit von der Behörde bearbeitet. Das Vorhaben werde voraussichtlich gelingen, mutmaßt „Jolie“. In den USA hätten Eltern das Recht, den Namen ihrer Kinder als Markenname schützen zu lassen.
Die amerikanische Sängerin, Schauspielerin, Songwriterin und mehrfache Grammy-Preisträgerin heißt selbst eigentlich Beyoncé Giselle Knowles. Als Künstlernamen verwendet sie ihren Vornamen Beyoncé, während sie sich auf Konzerten Sasha Fierce nennt. Sie war bis 2005 Mitglied der Girlgroup „Destiny’s Child“ und ist seit April 2008 mit dem US-amerikanischen Rapper Jay-Z verheiratet.
Ihr Partner, der amerikanische Rapper und Musikproduzent Jay-Z heißt bürgerlich eigentlich Shawn Corey Carter. Er arbeitet widerum zuweilen unter den Pseudonymen „Hov“, „Hova“, „J-Hova“ und „Jigga“. Jay-Z war Chief Executive Officer der Plattenfirma Def Jam und besitzt heute die Modefirma Rocawear.