„Bestätigungslösung wäre nicht praktikabel“

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) nimmt Stellung zur sogenannten „Bestätigungslösung“ im Telefonmarketing. Unter diesem Stichwort wird aktuell auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert, für am Telefon abgeschlossene Verträge eine nachträgliche Bestätigung einzuführen. Verträge würden erst dann wirksam, wenn Verbraucher diese nochmals schriftlich verifizierten. Der DDV spricht sich einerseits aus rechtlichen Gründen und andererseits mit Hinweis auf eine schwierige praktische Umsetzung gegen derartige Gesetzesvorhaben aus.

Aus Sicht des Verbandes ist es nicht vorstellbar, dass alle Verträge, die per Telefon geschlossen werden, einem Erfordernis der schriftlichen Bestätigung unterworfen werden. Diese würde bereits eine Pizzabestellung unmöglich machen. Es sei zudem nicht praktikabel, für die Wirksamkeit von Verträgen, die durch vermeintlich unerwünschte Werbeanrufe zustande kommen, eine Bestätigung zu verlangen. Denn dabei müsste der Verbraucher den Nachweis führen, dass der dem Vertrag zugrunde liegende Anruf unzulässig war. Dass eine gesetzliche Verschärfungen im Telefonmarketing in Form der Bestätigungslösung nicht erforderlich sei, begründet der Dialogmarketing Verband zudem mit dem Widerrufsrecht: „Der Verbraucher hat bei jedem Fernabsatzgeschäft, also auch bei telefonischen Bestellungen, bereits heute ein mindestens zweiwöchiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit kann der Vertrag ohne jeglichen wirtschaftlichen Schaden für den Verbraucher wieder gelöst werden.“

Aber auch rechtssystematische Gründe sprächen gegen die Bestätigungslösung, die einem „Dammbruch im Lauterkeitsrecht“ gleichkomme: „An eine unlautere Wettbewerbshandlung würde ohne sachlichen Grund eine dem deutschen Wettbewerbsrecht bislang völlig fremde Vertragssanktion geknüpft. Die Nichtigkeit eines Vertrages würde angeordnet, obwohl auf die eigentliche vertragliche Willensbildung (selbst bei Störung der Privatsphäre) kein negativer Einfluss genommen wurde.

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