Beim Datenschutz muss noch nachgebessert werden

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) und der Deutsche Dialogmarketingverband (DDV) fordern Korrekturen an der geplanten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Der vorläufige Kompromiss, auf den sich die Parteien der großen Koalition in dieser Woche geeinigt hatten, sei in Teilbereichen unklar formuliert und damit weder für die Wirtschaft noch für Verbraucher praxistauglich.

Werbungtreibende Unternehmen würden Probleme bei der Auslegung des Gesetzes bekommen, was insbesondere kleine und mittelständische Betriebe stark belaste. Der Entwurf müsse daher dringend nachgebessert werden, um keine Rechtsunsicherheit im Bereich Datenschutz zu schaffen. Darüber hinaus sei der Entwurf weiterhin mit Einschränkungen der adressierten Briefwerbung verbunden. Trotz gewisser Korrekturen gegenüber früheren Fassungen werde durch die Novelle ein Paradigmenwechsel im Bereich Datenschutz vollzogen. Anders als heute würde adressierte Briefwerbung bei Neukunden künftig nur möglich sein, wenn der Empfänger dem zugestimmt hat oder erkennen kann, woher das werbende Unternehmen seine Adresse kennt.

Die Verbände BVH und DDV hätten bereits mehrfach vor den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen gewarnt, wenn die postalische Neukundenwerbung im Zuge der Datenschutzreform zu stark eingeschränkt würde. Die jetzige Gesetzesnovelle ermögliche die Überprüfung der geplanten Regelungen nach einer Frist von drei Jahren, was beide Verbände befürworten.

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Die letzte Sitzung des Innenausschusses in dieser Legislaturperiode soll am 1. Juli stattfinden, woraufhin die Datenschutznovelle II noch am 3. Juli beschlossen werden könnte. Wenn der Ausschuss seine Empfehlung dann nicht ausspricht, wird der Gesetzentwurf aber wohl der Diskontinuität zum Opfer fallen.